Cannabis als Medizin endlich in der Bundesrepublik erlaubt

cannabis patienten
Cannabis als Medizin endlich in der Bundesrepublik erlaubt

Gestern Mittag wurde der Gesetzesentwurf einstimmig vom deutschen Bundestag angenommen. Ab März 2017 bekommen Schwererkrankte in Deutschland Cannabis auf Rezept, und die Krankenkasse muss die Kosten übernehmen.

Um Cannabis auf Rezept verschrieben zu bekommen, muss der behandelnde Arzt bescheinigen, dass es sich um eine schwere, chronische Erkrankung handelt und andere Therapien nachweislich nicht anschlagen. Cannabis verschreiben darf jeder Arzt, jedoch ist die Kostenübernahme der Krankenkassen nur durch Überprüfung eines Kassenarztes möglich.
Gleichzeitig mit dem in Kraft tretenden Gesetz im März diesen Jahres wird eine Studie beginnen, die die Wirkung der Cannabis-Therapie ergründen soll. Die Ärzte übermitteln hierzu Daten zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anonymisiert.

Bisher wurde Cannabis-Konsum nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt, die Ausnahmegenehmigung ist ab März 2017 hinfällig. Jeder der eine solche Ausnahmegenehmigung besitzt, kann sich sicher sein weiterhin Cannabis legal in Apotheken erwerben zu können. Mehr noch die Krankenkasse muss ab jetzt auch die Kosten dafür übernehmen.
Ein Rezept vom Arzt schützt die Konsumenten vor illegalen Cannabis-Besitz.
Frank Tempel von Die Linke fordert, dass im Zusammenhang mit Cannabis als Medizin auch die Führerscheinpraxis zu überprüfen. Patienten laufen sonst Gefahr ihre Fahrerlaubnis zu verlieren bei Polizeikontrollen.

„Das ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung“ äußerte sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Auch die Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sagte: „Wem Cannabis wirklich hilft, der soll Cannabis nun auch bekommen können, in qualitätsgesicherter Form und mit einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen.“ Im Palliativbereich muss der Antrag auf Cannabis innerhalb von drei Tagen zugelassen werden.
Der Eigenanbau bleibt weiterhin gesetzlich verboten. Ein staatlich kontrollierter Anbau soll durch eine sogenannte „Cannabisagentur“ erfolgen. Diese Einrichtung der „Cannbisagentur“ soll durch das BfArM erfolgen. Bis dies erfolgt, soll der Vertrieb von Apotheken-Cannabis durch Importe gedeckt werden.
Eine generelle Legalisierung von Cannabis wird von der Bundesregierung weiterhin abgelehnt.

Dieser Gesetzesbeschluss ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und Vorläufer für die bundesweite Entkriminalisierung.

Das könnte dich auch interessieren:
Düsseldorf will Kiffen legalisieren
Cannabis und die deutsche Rechtslage
Die Cannabis-Revolution – Kommt bald eine legale Sorte auf den Markt?