GEMA-Sperrtafeln auf YouTube für rechtswidrig erklärt

GEMA

Das Landgericht München urteilte am heutigen Dienstag, den 25. Februar 2014, dass die sogenannten GEMA-Sperrtafeln auf YouTube in ihrer jetzigen Form rechtswidrig sind. Sie sind eine illegale Anschwärzung und Herabwürdigung der GEMA, so das Landgericht in seinem Urteil. An den Sperrungen selbst ändert sich vorerst jedoch nichts.  

Screen Shot 2014-02-25 at 15.52.14Die von YouTube bei zahlreichen Musikvideos verwendeten Sperrtext-Tafeln (siehe Screenshot rechts) seien nach Ansicht der Richter eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“. Der Text, dass ein Video möglicherweise Musik enthalte, für die die GEMA dem Online-Portal keine Rechte eingeräumt hätte, erwecke bei den Nutzern von YouTube einen verfälschten Eindruck. Sie vermitteln, dass die GEMA diese Sperrungen vorgenommen hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall, YouTube selbst übernimmt diese Sperrungen.

In einer Pressemitteilung der GEMA äußerte sich der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, sehr erleichtert über dieses Urteil. Laut ihm ist das jetzt verkündete Urteil vor allem ein „wichtiges und positives Signal“ an die Musikurheber: „Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.

Hintergrund des seit April 2009 andauernden Streit ist, dass Google sich mit der Gesellschaft, die nach eigenen Angaben Urheberrechte von mehr als 68.000 Mitgliedern vertritt, immer noch nicht über eine Vergütung für die Nutzung von Musik geeinigt hat. Laut der Google-Tochter YouTube verlangt die GEMA 0,375 Cent pro Videoaufruf auf dem Video-Portal. „Wir wollen der GEMA einen Umsatzanteil zahlen. Was wir aber nicht machen können, ist pro View eines Videos zahlen, weil das nicht unserem Geschäftsmodell entspricht und wir nicht pro View eines Videos Geld verdienen“ lies YouTube-Sprecherin Mounira Latrache vor einem Jahr gegenüber dem Newsportal Golem.de verlauten.

Dass die Sperrtafeln jedoch gänzlich verschwinden, ist höchst unwahrscheinlich, da der eigentliche Rechtsstreit über die Vergütung nicht abgeschlossen ist. Wahrscheinlicher ist es, dass YouTube den Text der Sperrungen dem aktuellen Urteil anpasst und den Bezug zur GEMA herausnimmt.

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig.

Das könnte dich auch interessieren:
Rainers Tatgeber – Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
GEMA in den Club: ein Mitarbeiter und seine unschlagbaren Angebote
GEMA fordert Gebühren für eingebettete Videos
Neuer GEMA-Tarif für Clubs: Unmut wächst!
GEMA: Einigung mit Clubs, aber Tarif VR-Ö wackelt: “urheberrechtlich nicht zulässig”
Rainers Ratgeber – Teil 13: Heino hat recht!
Rainers Ratgeber – Teil 5: Brauche ich die GEMA?