BGH entscheidet: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar

E_Cigarette_-_Box_Mod_-_Vaporizer_-_Vape_Mod_(16721884182)

Wie die deutsche Presseagentur heute berichtet, ist der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zufolge in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die E-Zigarette, ist ein Gerät, das durch eine elektrisch beheizte Wendel eine Flüssigkeit, das sogenannte Liquid, zum Verdampfen bringt. Der entstehende Nassdampf wird vom Konsumenten inhaliert oder gepafft. Im Unterschied zur Zigarette findet kein Verbrennungsprozess statt.
Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der E-Zigaretten verkauft hatte. Die Rechtslage war bislang unklar. Der BGH stuft die nikotinhaltige E-Zigarette nun als Tabakerzeugnis ein – und die Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids der E-Zigarette aber enthalten sind.

 

Das könnte auch von Interesse sein:
Hier wird am meisten geraucht in Deutschland: der Tabak-Atlas
15 Gründe, nicht mit Alkohol aufzuhören
Das ist Ketamin