Loveparade Prozess – Befangenheitsantrag gegen Richterin

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Am 24 Juli 2010 kam es zu dem schrecklichen Unglück bei der Loveparade in Duisburg, bei dem 21 Besucher starben und 541 weitere Gäste verletzt wurden. Auch heute, knapp fünf Jahre nach dem Unglück, sind die ‚Schuldigen‘ immer noch nicht ausgemacht geschweige denn verurteilt worden. Gestern fügte sich ein weiterer Stein in das Farce-Mosaik der Ermittlungen.

Wie Der Westen gestern berichtete, hat die Opfer-Anwältin vor dem Auftakt des ersten Zivilprozesses zur Loveparade-Katastrophe einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. Diese erklärte, dass der Mann der Richterin Anwalt in der Kanzlei sei, die nach der Tragödie ein Gutachten für die Stadt Duisburg erstellt habe. Es könne nicht sein, „dass jemand objektiv urteilen kann, wenn er mit jemandem verheiratet ist, der von der Gegenseite bezahlt wird.“

Vor zwei Wochen erst hatten wir darüber berichtet, dass es nun doch endlich zu einem Strafprozess kommt, da der englische Gutachter, dessen Analyse Hauptpfeiler der Anklage gegen zehn Beschuldigte ist, seine Vorwürfe konkretisieren konnte. Hier kommt ihr zu unserer Meldung.

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