Rainers Ratgeber – Teil 11: Wozu brauche ich die GVL?

Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJCoaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold nun auch in FAZEmag jungen Produzenten jeden Monat Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com! Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, kurz GVL, wahrt für Labels und auch für die Künstler deren Leistungsschutzrechte, die vor allem dann anfallen, wenn Musik im Radio und TV ausgestrahlt wird. Die Labels beantragen dafür bei der GVL eine Mitgliedschaft und bekommen dann einen Labelcode zugewiesen. Diesen LC vermerken dann die Radiosender immer, wenn sie Musik dieses Labels senden und übermitteln diese Listen an die GVL. Einmal pro Jahr schüttet dann die GVL an die Labels aus, ein Mitgliedsbeitrag ist nicht zu entrichten. Soweit so gut, allerdings sammelt die GVL das Label-Geld nur bei deutschen Radiosendern ein, im Ausland haben sie mit nur ganz wenigen Ländern Partnerschaftsverträge. Im Idealfall sollte man als Label also genauso bei den Gesellschaften im Ausland Mitglied werden wie z.B. PPL (England), SCPP (Frankreich), SIMIM (Belgien), PPCA (Australien), SENA (Niederlande) …Das bedeutet viel Arbeit, denn nur in Deutschland läuft das so einfach über den Labelcode. Im Ausland muss man aktiv bei den jeweiligen Gesellschaften seine Releases registrieren. Mal über  ein unübersichtliches Online-Tool, mal anhand von Excel-Listen, Hauptsache in jedem Land total anders. Aber diese Arbeit rechnet sich, wenn man mit seinen eigenen Releases viele Radioplays hat. Dich als Musiker betrifft die GVL aber genauso. Hier geht es nicht um dich als Komponist oder Textdichter wie bei der GEMA, sondern um dich als Musiker/ Produzent. Also auch wenn du Remixe machst oder Cover-Versionenproduzierst, als Musiker hast du Anrecht auf Vergütung deiner Leistungsschutzrechte bei z.B. Radioeinsätzen. Dazu musst du ein weiteres Mal Mitglied bei der GVL werden (diesmal eben als Künstler bzw. ‚Performer’) und dann auch gleich deinen Login für deren ARTSYSPage besorgen. Auf dieser Seite suchst du dann die Tracks, bei denen du als Musiker/Remixer beteiligt warst und ‚claimst’ sie für dich. Es geht natürlich auch um die Titel, die du für andere produziert hast, bei denen du also nur im Kleingedruckten stehst. Auch hier schüttet die GVL dann jährlich deinen Anteil aus. Und auch bzgl. der Radioeinsätze im Ausland gilt dasselbe wie fürs Label. Am besten der GVL nur die Wahrung der deutschen
Rechte erteilen und die ausländischen Rechte den dortigen lokalen Gesellschaften erteilen. Ich persönlich handhabe es für alle von mir betreuten Labels so, dass ich wichtige Territorien wie Belgien, Österreich, Holland, Australien und Frankreich direkt mache und für den Rest der Welt das Mandat an die britische PPL übertragen habe.

In jedem Fall sind das teilweise nicht uninteressante Einnahmen, die den Labels und Musikern zustehen, die aber oft vergessen bzw. verschlafen werden. Rückwirkend kann  man seine Ansprüche nämlich nur für höchstens einige wenige Jahre geltend machen.

In der Februar-Ausgabe: Lizenzabrechnungen

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand
Teil 3: Der richtige Plattenvertrag
Teil 4: Das Benutzen von Samples
Teil 5: Brauche ich die GEMA?
Teil 6: Brauche ich einen Verlag?
Teil 7: Wie gründe ich ein eigenes Label?
Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
Teil 9: Der Vertrieb deines eigenen Labels?
Teil 10: Wie promote ich mein Release?