Rechtsstreit um den Fortbestand der Magdalena

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Rechtsstreit um den Fortbestand der Magdalena

Was passiert eigentlich mit der Magdalena. Wir hatten am 10. Juni diesen Jahres über die Insolvenz des beliebten Berlins Clubs berichtet – nachzulesen hier. Der Clubbetrieb lief weiter und die Gäste merkten nicht viel von den finanziellen Problemen des erst Anfang des Jahres wieder eröffneten Clubs. Aber nun gibt es einen Rechtsstreit um den Fortbestand der Magdalena.

Dabei wird gekämpft mit allen Mitteln, die die Rechtslage hergibt. Damit der Clubbetrieb weiter geführt werden konnte, wurde zur Magdalena Betriebsgesellschaft mbH die Magdalena Veranstaltungs UG gegründet.

Die Magdalena Betriebsgesellschaft mbH sollte der Magdalena Veranstaltungs UG all das zu Verfügung stellen, was der Club braucht: die Location, das Soundsystem und so weiter. Sowohl die Magdalena Betriebsgesellschaft mbH als auch die Magdalena Veranstaltungs UG haben Schweiß und Herzblut gelassen, um den Betrieb zu erhalten.

Doch jetzt muss die Magdalena Veranstaltungs UG darum bangen, dass der Betrieb an Dritte (also an völlig Fremde) veräußert wird. Der Insolvenzverwalter versucht Käufer zu finden, um den Prozess der Insolvenz zu beenden bzw. den Club zu verkaufen. Deshalb beschwerte sich die UG vehement beim Amtsgericht Charlottenburg. Unklar sei, ob der Geschäftsbetrieb zu der insolventen Magdalena Betriebsgesellschaft mbH gehöre. Fakt ist, dass die UG die Konzession hat, diesen Gaststättenbetrieb zu führen und dass die UG Untermieterin der Club-Räumlichkeiten ist. Die Magdalena Veranstaltungs UG ist also gewerbeführende Gesellschaft und trägt die gaststättenrechtliche Verantwortung. Das erschwert Interessenten erheblich eine Übernahme durchzuführen. Die Konzessionen können für einen Betrieb nur einmal vergeben werden.

Der Insolvenzverwalter reagierte auf die Beschwerde der UG  prompt mit einer strengen Abmahnung. Die Magdalena Veranstaltungs UG soll es unterlassen, ein Besitzrecht der Mieträumlichkeiten zu behaupten. Weiter soll die UG es unterlassen zu behaupten, dass sie den Geschäftsbetrieb führe und dass der Geschäftsbetrieb nicht zur Insolvenzmasse gehöre. Außerdem wird ihnen untersagt zu behaupten, dass der Geschäftsbetrieb nicht im Rahmen des Insolvenzverfahren veräußert werden kann. Andernfalls drohe ihnen eine Zahlung von 50.000.- Euro.

Die Streitpunkte:
Die insolvente Betriebsgesellschaft habe gegen die Vereinbarungen mit der UG den Betrieb alleine fortgeführt. Die UG habe sich nicht an die vertraglichen Abmachungen gehalten. Im Schreiben des Rechtsanwaltes der Magdalena UG steht, dass die UG  sich an die Vereinbarung gehalten hat, aber gewisse Vertragspartner kommunizierten nicht mit einer UG, weswegen einige Abrechnungen eben über die Betriebsgesellschaft mbH gelaufen wären. Die UG habe sich an die Vereinbarungen gehalten und den Betrieb praktisch geführt.
Der Insolvenzverwalter strebt aufgrund angeblicher Mietrückstände nun eine außerordentliche fristlose Kündigung des Untermietervertrages an. Zu Unrecht, wie der Magdalena-Anwalt behauptet.

Den Party-Gast interessiert diese Schmierenkomödie natürlich nicht, er möchte weiterhin in dieser großartigen Location zu coolen Sounds tanzen. Allerdings ist es nach aktuellem Stand fragwürdig, wie es mit der Magdalena weiter geht. Es bleibt zu hoffen, dass der Club mit seinem einmaligen Charakter erhalten bleibt. Fakt ist, die Magdalena-Crew kämpft um den Fortbestand der Magdalena.

Diese Woche soll es eine Sondersendung auf Pure FM geben, bei der beide Seiten zu Wort kommen werden. Wir halten euch auf dem Laufenden.

 

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