Spiel mal bitte den Track, kostet 13 Cent – die GEMA schlägt zurück

GEMA weiter…

Auch anerkannt seriöse Medien beschäftigen sich dieser Tage mit dem Thema DJs – GEMA – Clubkultur. Vor kurzem hat die ZEIT einen Artikel veröffentlicht, der noch einmal viele Dinge zusammenfasst, die euch interessieren dürfen, sofern ihr DJs seid oder gern in Clubs geht.

Fakt ist, das Auflegen wird teurer: Ab dem 1. April kostet jeder Song, den ein DJ auf seiner Festplatte hat, 13 Cent. Das heißt, dass DJs, die ihre Tracks oder Kopien ihrer Trcks auf Festplatte speichern, zukünftig für jede Kopie zahlen sollen.

Nach der vorübergehenden Einigung im Tarifstreit zwischen GEMA und Veranstaltern ändert sich für Musikveranstaltungen und insbesondere Diskotheken am 1. April ein entscheidender Punkt: DJs sind künftig selbst für die Lizenzierung ihrer Musik zuständig. Welche Konsequenzen das mit sich bringt, seht ihr hier:

Bisher war für die GEMA-Gebühren, die für das öffentliche Aufführen von Musiktiteln anfallen, primär der Veranstalter zuständig. Der Einfachheit halber zahlte dabei meist der Besitzer eines Clubs pauschal. Wenn er seinen DJs erlaubte, auch kopierte CDs oder Musikdateien von einem Notebook abzuspielen, war ein um 30 Prozent erhöhter GEMA-Tarif fällig.

Daher nennt man in der Musikbranche diese Abgabe auch „Laptopzuschlag“, manche Veranstalter wollten ihn nicht bezahlen und schrieben den DJs daher vor, nur mit Original-CDs oder Vinyl zu arbeiten. Dass dieses Modell angesichts immer mehr legaler Angebote für Musikdateien nicht mehr haltbar ist, hat nun auch die GEMA eingesehen. Das Ergebnis: DJs zahlen künftig jährlich selbst

Was es aber als Alternative gibt, ist ein sehr kompliziertes System, bei dem für jede einzelne Datei, die zur Aufführung vorgesehen ist, eine Lizenzabgabe von 13 Cent zu entrichten ist. Dafür ist der DJ zuständig, nicht der Veranstalter oder Clubbetreiber. Wie die GEMA auf Facebook angibt, ist diese Pauschale jährlich zu bezahlen. Die GEMA-Abgaben eines Clubs bleiben dabei erhalten.

13 Cent pro Stück klingen moderat, aber nicht alle Stücke haben Villalobos-Länge. Eine Musiksammlung mit MP3s bei variabler Bitrate von 192 bis 320 KBit/s von 100 GByte – und mit so wenig Material begnügen sich die wenigsten DJs – umfasst rund 15.000 Dateien. Dafür sind jährlich 1.950 Euro zu bezahlen. Ausgehend von einem festen Abend in der Woche und 50 Auftritten im Jahr, muss ein DJ also für jeden Abend 39 Euro Lizenzgebühren einplanen. Dabei ist es unerheblich, woher die genutzten Dateien stammen. Auch selbst von Original-CDs erstellte Audiofiles sind lizenzpflichtig, ebenso legal erworbene MP3s. Die GEMA macht dabei einen Unterschied, ob eine Musikdatei nur privat genutzt wird oder für eine Aufführung vorgesehen ist. Jede Kopie einer Musikdatei ist einzeln zu bezahlen.

Ein DJ kann beispielsweise eine MP3-Datei bei Amazon kaufen und sie auf seinen privat genutzten Geräten anhören. Sobald er sie aber für eine Aufführung vorrätig hält, ist sie zu bezahlen. Wenn das Amazon-MP3 also von der Festplatte des heimischen Desktop-PCs auf eine externe Festplatte kopiert wird, welche im Club genutzt wird, so ist diese Kopie zu bezahlen. Das gilt auch für eine weitere Kopie von dieser Festplatte auf die Festplatte des bei der Veranstaltung genutzten Notebooks.

Wie die GEMA dies aber alles nachprüfen will, erschließt sich uns zumindest nicht.

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