Angekündigte November-Hilfen: Auslands-Gigs zählen nicht

 

Der Initiative Booking United liegen die „Vollzugshinweise November-Hilfe“ vor und siehe da, es ist kompliziert:

Die Hilfen der Bundesregierung für November gelten nur für Inlands-Leistungen! Wenn ihr also eure Kunst ins Ausland verkauft, werdet ihr ausgeschlossen. Danke Deutschland, Exportweltmeister der Herzen!

Für Lufthansa und Banken ist Geld vorhanden, für die „unrelevante“ Kulturbranche nicht. Wann hört dieses parteiische Abwägen auf? Wann wird endlich klar, dass auch wir essentieller Teil dieser Gesellschaft sind und nicht nur die Großindustrie und Geldhäuser Unterstützung verdienen? Man* möchte doch meinen gerade diese Branchen sollten sich nach der Krise von 2008 abgesichert haben. Zumindest die Banken hatten diese ja sogar zu großen Teilen verschuldet. Und gerade erst letzte Woche hat sich der Chef der Deutschen Bank, Herr Sewing darüber ausgelassen, dass die Bundesregierung „kreative Zerstörung“ zulassen solle. Nun folgt ein weiterer Schlag ins Gesicht unserer Branche.

Nach den „Vollzugshinweise November-Hilfe“ sollen alle unsere Auslands-Umsätze ob Künstler*innen oder Künstlervermittler*innen aus den Hilfeansprüchen rausfallen. Sicherlich gibt es von Agentur zu Agentur Unterschiede, doch für die meisten von uns hieße es wieder einmal- nicht dabei zu sein!

Wir zitieren: „Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach Paragraph eins, Absatz einsl, Nummer eins Umsatzsteuergesetz in einem Bemessungszeitraum…“

Der steuerbare Umsatz in Deutschland ist wie folgt definiert:

Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt.

https://www.instagram.com/p/CHw5LMSKKDd/?utm_source=ig_web_copy_link

 

Wir kritisieren ausdrücklich die Differenzierung nach In-und Auslandsumsätzen, da diese Differenzierung bei der Steuerlast auch keine Rolle spielt. Bei Hilfspaketen für diverse deutsche Dax Unternehmen spielte ebenso die Umsatz-Differenzierung keine Rolle.

Dazu kommt: nur Soloselbstständige können den Jahresmittel-Umsatz anstatt November 2019 heranziehen. Dies bedeutet selbst Ein-Personen UG’s, GmbH’s etc. werden diese Möglichkeit nicht nutzen können.

 

Das könnte dich auch interessieren:
Rote oder blaue Pille: Corona-Party an Matrix-Film-Set
Biontech getoppt: US-Pharmakonzern vermeldet 94,5 prozentige Wirksamkeit von Corona-Impfstoff 
Chef der Deutschen Bank über Corona-Hilfen: „Wir müssen kreative Zerstörung zulassen.“

Vorschaubild: Stef van Oosterhout