
Neue Perspektiven im Fall des eingestürzten Beachclub Medusa auf Mallorca: Den Betreibern könnten bis zu 38 Jahre Haft drohen.
Fünf Tage ist es her, dass die Terrassendecke sowie in der Folge die darunterliegende Decke des Beachclub Medusa, an der Schinkenstraße in Mallorca, eingestürzt sind. Vier Menschen starben, 16 wurden verletzt. Die Bild-Zeitung sprach nun mit einem Mitarbeiter über die Umstände sowie mit einem spanischen Anwalt über das mögliche Strafmaß im Anklagefall. Palmas Bürgermeister Jaime Martínez Llabrés äußerte sich während einer Pressekonferenz bereits, dass keine Lizenz zur Durchführung von wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich der eingestürzten Terrasse gegeben habe.
Laut Bild erzählte dieser ein Mitarbeiter der Bar, die Betreiber hätten die Bar „dringend verkaufen“ wollen, da diese „nicht mehr profitabel war“. Die Terrasse sei für einen sechsstelligen Betrag renoviert wurden, dies sei allerdings nur Fassade gewesen, die Terrasse habe sich nach wie vor in einem schlechten Zustand befunden. Er sei sich nicht sicher, ob das Gebäude begutachtet wurden sei. In Mallorca bekäme man bereits ein Gutachten, wenn man „ein paar Tausend Euro auf den Tisch“ lege. Trotz Unglücks solle die Bar unter anderem Namen noch diesen Sommer neu eröffnen. Feuerwehr-Chef Eder Garcia bestätige, dass für die Renovierung der Terrasse, unter anderem mit einem neuen Estrich, wohl keine Baugenehmigung vorgelegen habe. Durch den Umbau mit Estrich sei ein Übergewicht entstanden.
Die Bild-Zeitung sprach weiterhin mit dem spanischen Anwalt Bartolomé Salas Seguí. Dieser äußerte, man könne „die Betreiber wegen fahrlässiger Tötung anklagen“. Pro Todesfall liege das Strafmaß in einem Bereich zwischen zwei und vier Jahren Haft. Außerdem könnten „Opfer in Spanien als Nebenkläger auftreten und Strafen sowie Entschädigungen fordern“. Die Höchststrafe in diesem Fall läge bei 38 Jahren Haft im Falle fahrlässiger Tötung.
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