Behringer beklagt sich über Kritik und sichert sich Eigentumsrechte

Behringer beklagt sich über Kritik und sichert sich Eigentumsrechte. Foto-Quelle: Facebook

Behringer, der bekannte Hersteller für erschwingliche Tontechnik in Form von Synthesizern, DJ-Mixern, Software, Recording-Equipment und mehr, begegnet mit einem aktuellen Statement zu Eigentumsrechten der vielfach geäußerten Kritik zu Nachbauten und vermeintlich geringerer Qualität.

Das Unternehmen Behringer wurde 1989 von Uli Behringer, einem Schweizer, in Deutschland ins Leben gerufen, da sich dieser nicht im Stande sah, als Tontechniker und Musiker das benötigte Equipment für das eigene Studio preiswert beschaffen zu können. Daraus erwuchs die Philosophie „lebensverändernde Produkte zu Preisen anzubieten, die sich jeder leisten kann“ (aus dem Englischen übersetzt).

Seither werden Kunden aus den Segmenten DJ, Broadcast, Live Portable Sound, Recording sowie Musiker mit günstigem Technik-Equipment versorgt. Genau diese Philosophie und Produkte bieten jedoch oft Angriffsfläche und Raum für Kritik. Der Vorwurf: Behringer stelle keine eigenen Produkte her, die Qualität sei vergleichsweise schlecht und erfülle nicht die Anforderungen, die manche Musiker an ihre Produkte hätten.

Genau gegen diese Kritik wehrt sich das Unternehmen jetzt mit einem entsprechenden Instagram-Post. Dabei bezieht sich der Equipment-Hersteller auf Eigentumsrechte, genauer gesagt auf die „Rechte am geistigen Eigentum (Intellectual Property Rights, IPR“ oder auch kurz einfach auf „IP“ (Intellectual Property). Diese Rechte regeln, wie der Name bereits offenbart, die Rechte am „geistigem Eigentum“ neuer Innovationen, wie etwa, im Falle Behringers, an technischem Studio-Equipment, das gebaut und hergestellt wird. Das IP regelt auch Markenzeichen oder Patente.

Behringer gibt zur Aussage, dass sich viele Unternehmen diese Rechte nicht sichern würden. Solange die Rechte nicht gesichert seien, sei der Inhalt im öffentlichen Bereich frei nutzbar. Genau dieses Prinzip wendet der Hersteller an, wenn er bekannte Synthesizer, die teilweise auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich sind, nachbaut. Das IP-System sei beabsichtigt und limitiere Rechte für einzelne Unternehmen oder Individuen. Dadurch würde die Kreativität generell beeinträchtigt werden. Damit begegnet Behringer den Vorwurf der „minderwertigen“ Nachbauten. An dieser Stelle nochmal: das Ziel Behringers ist es, bestimmte Produkte erschwinglich anzubieten, damit auch Musiker mit weniger Geldressourcen sich diese leisten können.

Als Beispiel nennt der Post den Fall, Gitarren oder Autos seien durch IP für bestimmte Unternehmen oder Individuen gesichert – Innovationen seien dann stark begrenzt.

Das Paradoxe: genau auf der Grundlage dieser Rechte am geistigen Eigentum und als Begegnung auf die Kritik an die eigenen Produkten, hat sich Behringer jetzt etwa 100 Patente auf eigene „Innovationen“ gesichert, um diese zu schützen. Wenn man bedenkt, dass es sich dabei laut Kritikern oft um Nachbauten handelt, kommt Behringer damit anderen Herstellern zuvor, die die Produkte eigentlich vorher hergestellt, aber nicht geschützt haben. Dieses Vorgehen Behringers lässt Raum für neue Diskussionen über geistige Rechte und Nachbauten.

Behringer unterhält unter anderem ein Werk in Zhongshan, China und stand für seine Produkte und Umgangsweisen mit Kritik schon öfters in der öffentlichen Diskussion.

Der originale aktuelle Post Behringers zu Intellectual Property:

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Quellen: Instagram, Vice, Synth Anatomy, Behringer