Berliner Gericht entscheidet: DJ wird wegen Cyberkriminalität in die USA abgeschoben

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Bereits vor rund anderthalb Jahren berichteten wir über den Berliner DJ Denis Kaznacheev – ein geschätztes Mitglied der Minimal-Community -, der wegen mutmaßlicher Geldwäsche und Cyberkriminalität verhaftet wurde und in die USA abgeschoben werden sollte. Ein Berliner Gericht hat der Abschiebung des Russen trotz zahlreicher Proteste nun zugestimmt.

Bestätigt wurde der Beschluss am vergangenen Montag vom Vizepräsidenten der russischen Abteilung des Internationalen Komitees für Menschenrechte, Iwan Melnikow. Mit dem Gerichtsbeschluss seien jedoch einige Bedingungen verknüpft. So sollen ohne die Affirmation der Bundesrepublik keine zusätzlichen Anklagen gegen Kaznacheev erfolgen dürfen, die nicht Bestandteil des Auslieferungsersuchens und der Anklageschrift sind.

Er betonte zudem, dass das Gericht zum Teil gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens verstoßen habe, da dem Künstler nicht die kompletten Dokumente zur Gerichtssitzung zur Verfügung gestellt worden seien. Der Menschenrechtsaktivist Melnikow sagte:

„Es gibt keine Beweise für seine Beteiligung an der inkriminierten Tat. Er hat keine spezielle wirtschaftliche oder technische Ausbildung. Er befindet sich in Deutschland und hat alle Gesetze dieses Landes befolgt.“

Melnikow moniert zudem, dass das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten gefällt worden sei, was wiederum gegen Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Sowohl er als auch die russische Regierung wollen nun Berufung gegen das Urteil einlegen.

US-Strafverfolgungsbehörden werfen dem DJ vor, Mitglied einer russischen Cyber-Mafia zu sein, die zwischen 2010 und 2020 mehr als eine Million US-Dollar im Darkweb gewaschen haben soll. Kaznacheev war im Mai 2020 in Berlin verhaftet worden. Anschließend wurde er gegen eine Kaution von 20.000 Euro auf Bewährung entlassen. Kaznacheev weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe vehement zurück.

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Quelle: RT