Brandenburg: 2G-Regel für Veranstalter und Gastronomie eingeführt

Ab morgen können bestimmte Einrichtungen in Brandenburg selbst darüber entscheiden, ob sie die 2G-Regelung einführen.

Wie auch in anderen Bundesländern, ist die 2G-Regel ein Optionsmodell. Laut der dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung können unter anderem Veranstaltungen, Innengastronomie, Busreisen, Sportanlagen oder Spielplätze in Innenräumen, Kultureinrichtungen, Diskos, Clubs und Festivals von dem Modell Gebrauch machen.

„Mit der Aufnahme des 2G-Modells können Veranstalter und Unternehmen ihre Kapazitäten besser nutzen und Besuchern geben wir damit die Chance, mit weniger Abstand und ohne Maske Kultur und Geselligkeit zu genießen“, teilte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) in einer Pressemitteilung mit.

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Quelle: rbb