Bremen erlässt Gesetz gegen Türsteher-Willkür

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Diese Situation werden die meisten unter euch kennen: Man steht in der Schlange vor dem Club und wird abgewiesen. Oftmals aus Gründen, die selbst objektiv betrachtet nur als fadenscheinig bezeichnet werden können. Das Bremer Parlament will nun mit einem neuen Gesetz gegen die sogenannte Türsteher-Willkür vorgehen und vor allem auf die Praxis mancher Bouncer, ausländisch aussehenden Menschen den Zutritt zu verwehren, reagieren.

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, müssen Bremer Disco-Türsteher auf weiteren Ärger gefasst sein. Denn wenn sie ‘grundlos’ Migranten, Homosexuelle oder Behinderte nicht ins Lokal lassen, können die Behörden künftig Bußgelder bis zur Höhe von 5.000 Euro gegen den Betreiber verhängen. Eine entsprechende Ergänzung des Bremischen Gaststättengesetzes hat jetzt das Bremer Landesparlament in zweiter und letzter Lesung beschlossen. Der Stadtstaat ist damit das erste Bundesland, das gewerberechtlich gegen solche Diskriminierungen vorgeht. Eine ähnliche Regelung plant das benachbarte Niedersachsen. Sie wird aber frühestens in der Dezembersitzung des Landtags beschlossen und soll nur für Abweisungen „wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion“ gelten.

In Bremen kann es künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn ein Club jemandem „wegen der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder der Religion oder Weltanschauung“ den Einlass verwehrt oder wenn „eine Person aus diesen Gründen während des Aufenthalts in einem Gaststättengewerbe benachteiligt“ wird – sei es vorsätzlich oder fahrlässig.

Das Bremer Parlament reagiert damit vor allem auf die Praxis mancher Club-Türsteher, ausländisch aussehenden Menschen den Zutritt zu verwehren. Damit verstoßen die Betriebe zwar gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz von 2006. Aber um sich dagegen zu wehren, müssten die Diskriminierungsopfer selber privatrechtlich gegen die Betreiber vorgehen und sie auf Schadenersatz oder Unterlassung verklagen, wie es in der Bremer Gesetzesvorlage heißt. Wir denken, dass dies in der Realität nicht von Erfolg gekrönt sein wird.
Denn wieso jemand nicht in den Club gelassen wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie ihr hier nachlesen könnt:
Deswegen kommt ihr nicht in den Club.

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