
Heute, am 18. Oktober 2023, berät der deutsche Bundestag erstmalig einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis sowie zur Änderung der Vorschriften in Deutschland. Cannabis gilt bisher als illegal, soll aber zukünftig unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum legalisiert werden. Der Gesetzesentwurf soll gezielt den Gesundheitsschutz verbessern, Aufklärung und Prävention stärken, sowie den illegalen Markt für Cannabis entkräften. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für euch.
Was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf der „Legalisierung“?
Der Entwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Es soll ein verantwortungsvoller Umgang erleichtert werden. Erlaubt werden sollen der private und gemeinschaftliche nicht-gewerbliche Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen an, dass der Cannabis-Konsum in Deutschland trotz des Verbots weiter ansteigt. Das illegale Cannabis vom Schwarzmarkt ist aufgrund möglicher Verunreinigungen, Streckmitteln und synthetischer Cannabinoide nicht selten mit Gesundheitsrisiken verbunden, zu denen außerdem die Ungewissheit bezüglich des THC-Gehalts beiträgt.
Was wird sich ändern?
– Erwachsene sollen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum sowie drei Cannabis-Pflanzen für den privaten Anbau besitzen dürfen. Kindern und Jugendlichen muss der Zugriff verwehrt bleiben.
– Für Anbauvereinigungen wird es strenge Auflagen geben: Maximal 500 Mitglieder sind zugelassen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Cannabis darf nur in einem begrenzten Umfang an Mitglieder weiter gegeben werden, die Mitgliedschaft und das Alter werden überprüft. Es gelten 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat (maximal), für 18-21 Jährige sind es 30 Gramm pro Monat mit einer THC-Grenze von 10 Prozent.
Welche Problematiken werden diskutiert?
– Ein großes Thema ist die Regelung für Autofahrer in Verbindung mit Cannabis-Konsum. Der Entwurf enthalte bis dato „keine Regelung zu Grenzwerten im Straßenverkehr“, so die Bundesregierung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr werde für die Zulässigkeit des Führens von Kraftfahrzeugen maßgebliche Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage untersuchen lassen. Der Grenzwert sei so zu bestimmen, „dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewährt wird“.
– Die CDU bezweifelt, dass die Vorgaben für den privaten Eigenbau oder die Einhaltung von Konsum-Verbots-Zonen (200 Meter Entfernung von Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Sportstätten etc.) umgesetzt werden können. Der Überwachungsaufwand sei enorm.
Neben dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung werden darüber hinaus zwei Anträge von der CDU/CSU und der AfD besprochen, die sich gegen die Legalisierung richten. „Cannabis-Legalisierung stoppen, Gesundheitsschutz verbessern – Aufklärung, Prävention und Forschung stärken“, fordern die Verantwortlichen von CDU/CSU. Seitens der AfD liegt ein Antrag mit dem Titel „Cannabis-Legalisierung zu Genusszwecken aufgeben und wissenschaftliche Nutzbewertung von Medizinal-Cannabis analog zum Arzneirecht einleiten“ vor.
