In letzter Zeit gab es immer wieder Gerüchte um gekaufte Streamingzahlen und Manipulationen im Musikgeschäft. Besonders im Bereich des Hip-Hop gab es in den letzten Monaten scharfe Vorwürfe und hitzige Diskussionen, beispielsweise bei Rappern des in Köln ansässigen Labels AON Records. Dennoch betrifft diese Problematik die gesamte Musikszene.
Der Bundesverband der Musikindustrie BVMI erwirkte durch das Landgericht Berlin jüngst eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der in Deutschland ansässigen Webseite followerschmiede.de. Auf der Website bot der Betreiber die Generierung von Fake-Streams an um die Klickzahlen somit künstlich und illegal in die Höhe zu treiben. Das Landgericht Berlin ordnet die Unterlassung des Angebots an.
Bereits im vergangenen Sommer koalierte der BVMI in Kooperation mit der IFPI International Federation of the Phonographic Industry mit einigen Majors, Online-Plattformen, Verlegern und Independent-Labels sowie Künstlerorganisationen. Ergebnis war die gemeinsame Unterzeichnung des „Code of Best Practice“ mit dem Ziel, Manipulationen im Markt zu erkennen und wirksam entgegen zu treten.
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI sagte in einer Pressemitteilung dazu: „Streaming-Manipulationen oder deren Versuche sind ein Thema, das die gesamte Branche betrifft, weil es um das Vertrauen in die digitalen Angebote geht. Als BVMI setzen wir uns bekanntlich von jeher kompromisslos für den Schutz des legalen Marktes ein und dafür, dass betrügerische Aktivitäten unterbunden werden. So auch in diesem Umfeld. Das aktuelle Verfahren sollte von vergleichbaren Diensten als Signal verstanden werden. Vor allem sollte kein Zweifel daran bestehen, dass die Interessen des gesamten Musik-Ökosystems in diesem Punkt vollständig übereinstimmen!“
(Quelle: Pressemitteilung BVMI)
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