
Ein Schlag ins Gesicht für die gemeinsame Öffentlichkeit, das Nachtleben und die Urbanität einer Stadt? Die rheinische Metropole Köln spricht ein nächtliches Verweilverbot für einen der beliebtesten Plätze der Stadt aus. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil, ausgehend von einer Klage von Anwohnern.
Es ist eine Maßnahme, die klingt, als entstamme sie der Zeit der Covid-19-Pandemie. Die Stadt Köln spricht ein Verweilverbot auf einem der beliebtesten Plätze im Bezirk Innenstadt aus. Grundlage hierfür sei laut der Behörde ein Gerichtprozess und fehlgeschlagene Maßnahmen zur Ruheeindämmung.
Der Brüsseler Platz liegt im Belgischen Viertel, einem Wohngebiet, das sich seit einigen Jahren zum Hipster-Szene-Viertel und Treffpunkt entwickelt hat. Abends und nachts sammeln sich dort, insbesondere in der Sommerzeit und an den Wochenenden, zahlreiche Menschen an. Dabei stören sie jedoch die Nachtruhe so mancher Anwohner, die in unmittelbarer Nähe des Platzes ihr Zuhause haben. Das bei der Ansammlung entstehende Stimmengewirr falle laut Stadt dermaßen laut aus, dass die Anwohner massiv beeinträchtigt würden. Die Lautstärke stelle etwa „eine Gefahr für die Gesundheit“ dar.
Man wolle dafür sorgen, dass der Brüsseler Platz ein Ort bleibe „an dem sich alle wohlfühlen“. Für die Stadt bedeutet das: „Tagsüber lebendig und einladend, nachts aber auch ruhig für die Anwohnenden“. Das Problem: die umliegende Gastronomie, die vom Nachtleben in der Stadt profitiert, ist bedroht.
Ein Statement der Stadt Köln:
Die Grundlage für das Verweilverbot: Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt „für die Einhaltung der Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr zu sorgen“ habe. Als Lösung dafür sieht die Behörde ein nächtliches Verweilverbot. Wer sich nicht daran halte, dem drohe ein Platzverweis bis hin zu Zwangsgeldern. Ab Ende Mai bzw. Anfang Juni komme auch „die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens“ in Frage.
Darüber hinaus sind für die Stadtverwaltung weitere abstruse Maßnahmen denkbar: Unter anderem denkt man über eine Einzäunung auf dem Platz nach. Außerdem müssen die dortigen Lokale demnächst ab 22 Uhr schließen.

Am beliebten Treffpunkt finden sich mehrere Gastronomie-Betriebe, die deswegen nun um ihre Existenz fürchten. Konkret handelt es sich um zehn Lokale in Form von Bars, Cafés und Restaurants.
Christoph Becker, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga Nordrhein: „Der Brüsseler Platz kann der Anfang vom Ende sein: Die Befürchtung besteht, dass das, was sich hier auf dramatische Weise abspielt, ganz Köln droht.“ Man wolle den juristischen Weg prüfen.
Cyrys Bakhtyar, einer der Gastronomen am Brüsseler Platz: „Das würde mich so treffen, dass ich den Laden schließen kann.“ Bakhtyar weiter: „Wenn wir um 22 Uhr den Platz verlassen müssen, werden die Gäste von vornherein nicht mehr hierherkommen.“
Wenn solche Maßnahmen salonfähig werden würden, dann könnte das, was den Charme und das Urbane, das Miteinander in Großstädten, ausmacht, sehr bald bedroht sein und das Nachtleben mit seiner Kultur zerstören. An dieser Stelle erinnert das Verweilverbot an die bedrohte Existenz der Clubkultur, beispielsweise in Berlin (Stichwort: Clubkrise), etwa aufgrund der Gentrifizierung von Stadtzentren. Wer weiß, vielleicht wäre in Köln auch mal eine Demonstration wie die „Tanzdemo – Wem gehört die Stadt?“ des Kollektivs Kirsch aus Berlin angebracht – von uns aus selbstverständlich gerne mit Techno-Wagen als laute Form der Demonstrationsmittel.
Unterdessen setzt sich eine Initiative gegen das Verweilverbot ein. Eine Petition wurde gestartet, zumal auch nicht alle Anwohner der Maßnahme zur Umsetzung der Nachtruhe zustimmen. Immerhin betrifft die Anwohner das Verweilverbot auf dem Platz dann ebenfalls.
Prosieben „Taff“ veröffentlichte schon vor sieben Jahren eine Doku zu der Thematik rund um den Brüsseler Platz, unter dem Titel „Feiern – Da wo andere wohnen“:
Quellen: Stadt Köln, Kölner Stadt-Anzeiger,
Das könnte dich auch interessieren:
House-DJ startet Spontan-Raves an Kölner Stadtbahn-Stationen