Doch keine Cluböffnungen am 4. März? NRW-Coronaschutzverordnung stiftet Verwirrung

Foto: Fusion Münster – Facebook

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche hatte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst eine stufenweise Öffnung von Clubs ab 4. März in Aussicht gestellt. Die offizielle Bestätigung bleibt aber nach wie vor aus. Stattdessen stiftet die derzeitige Coronaschutzverordnung bei Beteiligten der Branche Verwirrung. Dort steht, dass Clubs mindestens bis zum 9. März geschlossen bleiben. Die LiveInitiative NRW (LINA) hat nun mit einem offenen Brief an Wüst reagiert, in welchem sie die ungewisse Situation zur Sprache bringt.

„Entgegen Ihrer öffentlichen Ankündigung, Clubs und Spielstätten ab dem 4. März 2022 eine Öffnungsperspektive zu geben, enthält die aktuelle Fassung der CoronaSchVO NRW diese Perspektive jedoch nicht; im Gegenteil wird hier festgelegt, dass Clubs mindestens bis zum 9. März 2022 geschlossen bleiben werden.“ – Auszug

Laut der LINA würden „verbindliche Angaben zum Zeitpunkt und den Bedingungen, unter denen der Clubbetrieb wieder aufgenommen werden kann“, fehlen. Dies sei insofern problematisch, als dass es nicht möglich sei, einen Clubbetrieb von einem Tag auf den anderen wieder aufzunehmen. „Verlässliche Vorlaufzeiten von mehreren Wochen und verbindliche Aussagen, auf deren Grundlage die Wiedereröffnung sowie die Durchführung von Veranstaltungen geplant, Personal neu eingestellt und geschult sowie Veranstaltungen beworben werden können“, werden gefordert.

Als der 4. März als Stichtag für die vermeintlichen Wiedereröffnungen bekanntgegeben worden war, zögerten viele Beteiligte nicht lange und begannen – verständlicherweise – umgehend damit Personal zu akquirieren und Kontakt mit Künstlern und Agenturen aufzunehmen. Dieses Vorhaben werde nun gebremst, was zu wirtschaftlichen Konsequenzen führen könnte.

„Wir befürchten, dass es erneut zu vergeblichen Investitionen sowie erheblichen Nachteilen und Schäden für die Clublandschaft in Nordrhein-Westfalen kommen wird“, heißt es hierzu.

Abschließend fordert die LINA die nordrhein-westfälische Regierung in Person von Hendrik Wüst auf, „die CoronaSchVO NRW kurzfristig nachzubessern und verbindliche Bedingungen der Wiedereröffnung von Clubbetrieben umgehend in dieser zu verankern.“ Eine akkurate Auskunft diesbezüglich hätte laut der LINA bis gestern, dem 22. Februar, erfolgen sollen. Bisher gab es jedoch keine Rückmeldung der NRW-Regierung.

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