Das Tanzverbot in Berlin bleibt bestehen. Trotz mehrerer Eilanträge von Clubbetreibern hat sich das Berliner Verwaltungsgericht am gestrigen Dienstag dazu entschieden, die am 3. Dezember in Kraft gesetzte Verordnung Bestand haben zu lassen.
Laut „Morgenpost“ und anderen Medien wies die 14. Kammer die Eilanträge zurück und bezeichnete die aktuelle Infektionsschutzverordnung im gleichen Atemzug als „verhältnismäßig“. Hygiene-, Test- und Impfmaßnahmen würden die Infektionsgefahr bei Tanzveranstaltungen zwar mindern, aber nicht gänzlich ausschließen. Das Risiko sei schlichtweg zu hoch, so das Gericht.
Den erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit der Betreiber von Clubs und Diskotheken relativierte das Verwaltungsgericht mit „Individual- und Gemeinschaftsgütern höchsten verfassungsrechtlichen Rangs“, die gegenwärtig gefährdet seien und höher gewichtet werden müssten.
Ob gegen den Gerichtsbeschluss Berufung eingelegt wird, ist noch nicht bekannt.
Quelle: Morgenpost
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