Europäischer Gerichtshof: Sampling ist auch ohne Zustimmung legal

 

Der Fall Moses Pelham (3P – Rödelheim Hartreim Projekt) gegen Kraftwerk (kennt man) ist nun wohl endgültig entschieden. Ist Sampling ohne Zustimmung des Originalkünstlers erlaubt, oder nicht? Diese Frage wird seit mittlerweile zwei Jahrzehnten heiß diskutiert. Nun hat der europäische Gerichtshof entschieden: Ja, Sampling kann auch ohne eine Erlaubnis legal sein.

Einige von euch werden sich an den Fall, der hinter dieser Entscheidung steht, sicherlich erinnern. Vor etwa 20 Jahren klagte Kraftwerk gegen den Musikproduzenten Moses Pelham, weil dieser im Jahr 1998 zwei Sekunden eines Songs der Musikgruppe für einen eigenen Track verwendete, ohne um Erlaubnis zu bitten.  Es handelte sich dabei um „Nur Mir“ und „Metall auf Metall“. Das erste Ergebnis vor Gericht wurde dabei im Jahr 2004 zugunsten von Kraftwerk ausgesprochen. 2016 hatte aber dann das Bundesverfassungsgericht das Argument der Kunstfreiheit eingebracht. Doch dieses Urteil galt nur für den deutschen Raum.

https://www.youtube.com/watch?v=_KQLxP-UX_Y

 

Was das europäische Gesetz angeht, sind die Regelungen deutlich strenger gewesen. Samplings jeder Art, die ohne die Erlaubnis releast wurden, verstießen gegen das Urheberrecht. Das Stichwort hier lautet Eigentumsrecht, das sich nun seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gegen das Argument der Kunstfreiheit stellt.

Nun hat der europäische Gerichtshof entschieden: Moses Pelham liegt doch im Recht. Das liegt daran, dass Sampling nun als „Kulturtechnik“ gilt. Damit ist dies zwar eine Verletzung der Urheberrechte, dennoch kann die Verarbeitung der Soundelemente rechtens sein, wenn sie verfremdet und nicht eindeutig wiederzuerkennen seien. Im Einzelfall kann aber dennoch eine Klage und ein Gerichtstermin die Folge sein.

 

 

 

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