
Ein DJ aus Leipzig ist im Dezember 2025 wegen schwerer Vergehen im Zusammenhang mit privaten Aufnahmen seiner Ex-Partnerinnen verurteilt worden.
Der Mann, Ende 30, erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Ermittlungen gehen auf das Jahr 2020 zurück. Damals wurde bekannt, dass der Beschuldigte Hunderte Fotos von Frauen auf ein Erotik-Portal hochgeladen hatte.
Die Betroffenen kannten ihn als Kollegen, Freund oder Ex-Partner. Die Bilder stammten teils aus sozialen Netzwerken, teils hatte er sie selbst aufgenommen. Sie zeigten die Frauen in Alltagssituationen, aber auch in intimen oder entwürdigenden Momenten.
Auf einigen Aufnahmen schliefen sie oder waren nicht zurechnungsfähig. Teilweise nutzte der Täter diese Situationen aus und führte sexuelle Handlungen durch, die ebenfalls dokumentiert wurden. Diese selbst aufgezeichneten Taten waren ein zentraler Punkt der späteren Verurteilung.
Das Urteil fiel vergleichsweise milde aus. Laut Amtsgericht spielte eine Rolle, dass die Taten mehrere Jahre zurücklagen. Zudem galt zum Tatzeitpunkt ein anderes Sexualstrafrecht. Inzwischen wurden entsprechende Paragrafen verschärft.
Das damals angewandte Gesetz zum sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen existiert in dieser Form nicht mehr. Heute ist es unerheblich, ob ein Täter Widerstand überwunden hat.
Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über digitale Gewalt ein. Spätestens seit dem Fall Collien Fernandes wird über strengere Gesetze diskutiert, insbesondere beim öffentlichen Verbreiten sexualisierter Inhalte.
Die Ermittlungen verliefen zunächst schleppend. Betroffene berichteten, dass sie lange keine Rückmeldung erhielten, obwohl die Fotos weiterhin online waren. Eine Frau schilderte: „Mir hat ein guter Freund Bescheid gesagt, der davon erfahren hatte“.
In einer WhatsApp-Gruppe vernetzten sich rund 30 Betroffene. „Ich habe erst Stück für Stück verstanden, was wirklich passiert ist“, sagte eine der Frauen. Eine andere berichtete: „Von mir wurden Name und Fotos, auch von der Arbeit, veröffentlicht“.
Besonders belastend waren auch öffentliche Kommentare unter den Bildern. Auf die Frage „Denkst du, sie würde es mögen, dass du sie hier zur Schau stellst?“ antwortete der Täter: „Sie würde es gar nicht gut finden, aber ich find’s geil“.
Erst nachdem Hinweise auf weitere strafbare Inhalte, darunter Aufnahmen von Kindern, bei der Polizei eingingen, kam es zum Eingreifen. Am 3. Dezember 2020 durchsuchten Beamte die Wohnung des Mannes und beschlagnahmten Computer sowie Handy.
Die juristische Aufarbeitung zeigt weiterhin Lücken im Umgang mit digitaler Gewalt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte dazu: „Wir stehen nicht da, wo wir stehen müssten“. Weiter sagte sie: „Wir haben Strafbarkeitslücken, das liegt auf der Hand“.
Auch Richterin Elisa Hoven sieht Reformbedarf. Der geplante Paragraf zur bildbasierten sexualisierten Gewalt sei „überwiegend gut“, müsse aber weiterentwickelt werden, um unterschiedliche Schweregrade besser abzubilden.
Quelle: Leipziger Volkszeitung
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