Fußgänger verliert seinen Führerschein weil er Ecstasy konsumiert hat

10 Autos die bevorzugt von Drogendealern gefahren werden

Der Weg nach Hause vom Rave am Sonntagmittag kann ganz schön anstrengend sein. Der Körper nüchtert langsam aus, während fröhliche Familien ihren Sonntagsausflug genießen und damit das schlechte Gewissen in einem hervorrufen. Der wohl schlimmste Fall, der eintreten kann ist, wenn man der Polizei in die Arme läuft. Das ist einem jungen Mann passiert, der nun mit harten Konsequenzen rechnen muss.

Eigentlich war er nur auf dem Heimweg von einem Festival und hatte sein Auto extra daheim gelassen. Als ein junger Mann am Bahnhof auf die Polizei traf, nahm das Schicksal seinen Lauf. Ein Drogentest bestätigte, dass der Festivalgänger Ecstasy konsumiert hatte. Was danach passierte und für Verwunderung sorgte: Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem jungen Mann mit sofortiger Wirkung den Führerschein.

Nun musste sich der fußläufige Konsument vor Gericht verantworten, nachdem er sich gegen die Konsequenzen wehrte. Tatsächlich entschied das Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße, dass der Entzug der Fahrerlaubnis rechtsmäßig sei, auch wenn der Mann sein Auto extra zuhause gelassen hatte. Laut Gericht reiche der Konsum aus, außerdem sei bewiesen, dass es sogenannte Nachhalleffekte gebe, die nicht einschätzbar sind. Somit ist es egal, ob ein Drogenkonsument am Verkehrsgeschehen teilgenommen hat, oder nicht. Die Fahrerlaubnis zu entziehen, ist rechtsmäßig.

Das Argument des jungen Manns, dass er sich extra zwei Tage Urlaub zum Ausnüchtern genommen und sein Auto extra zuhause gelassen habe, hat das Gericht auch nicht überzeugt.

 

 

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