Gast beißt DJ Ohrmuschel ab: Zwei Jahre Freiheitsstrafe

Gast beißt DJ Ohrmuschel ab: Zwei Jahre Freiheitsstrafe

Das Göttinger Landgericht hat einen 34-jährigen Mann zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er im Februar 2023 einem DJ während einer Party die linke Ohrmuschel abgebissen hatte. Neben der Freiheitsstrafe muss der Täter dem Opfer monatlich 200 Euro Schmerzensgeld zahlen und seine laufende Suchttherapie fortführen.

Der Angriff geschah unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, wie ein psychiatrisches Gutachten bestätigte. Der Täter, seit zwei Jahrzehnten abhängig, hatte bereits mehrere Monate in Haft verbracht. Das Gericht entschied dennoch auf Bewährung und knüpfte die Strafe an strenge Auflagen, um eine Rückfälligkeit zu verhindern.

Für den 46-jährigen DJ bleibt könnte die Tat ernsthafte Folgen haben. Eine entstellte Ohrmuschel kann nicht nur zu anhaltenden psychischen Belastungen führen, sondern könnte auch schwerwiegende berufliche Folgen haben. Hörprobleme, Tinnitus und Einschränkungen beim präzisen Mixen können DJs dabei besonders beeinträchtigen.

Mit dem Urteil und den auferlegten Wiedergutmachungszahlungen bleibt abzuwarten, ob die Maßnahmen dem Täter langfristig eine Rehabilitation ermöglichen und das Opfer zumindest finanziell entlasten können. Der Fall wirft jedoch ein düsteres Licht auf die Risiken von Gewalt und Sucht im Nachtleben.

Quelle: NDR

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