GEMA erlitt Niederlage beim Bundesgerichtshof

GEMA
GEMA

Im Rechtsstreit um die Vergütung von Kreativen hat die GEMA eine Niederlage erlitten. Laut einer Sprecherin wurde eine Beschwerde der Musik-Verwertungsgesellschaft gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts vom BGH zurückgewiesen. Im letzten Jahr wurde entschieden, dass Musikverlage kein Recht haben, grundsätzlich an Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden.

Bruno Kramm, ehemaliger Piratenpolitiker und Musiker, und sein Bandkollege Stefan Ackermann klagten, dass Musikverlage nicht ohne weiteres Verlagsanteile an den Vergütungen von Künstlern abziehen dürfen.

Damit wurde ein BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) fortgeschrieben. Buchverlage dürfen über die VG Wort an den Millionenerlösen aus Urheberrechten von Autoren nur noch in Ausnahmefällen beteiligt werden. Anders als bei der VG Wort seien Musikverleger aber nicht pauschal beteiligt, sondern nur wie im Vertrag eigens vereinbart. Dies betonte die GEMA damals.

Nun hat die GEMA angefangen, die Rechtsbeziehungen ihrer Mitglieder abzufragen. Der überwiegende Teil der Autoren habe aber die Zahlungen an die Verlage bestätigt. Deshalb muss wohl nur ein Bruchteil der ausgeschütteten Gelder zurückbezahlt werden. Aber immerhin…

Das könnte dich auch interessieren:
Geleakte Dokumente bringen GEMA in Bedrängnis
GEMA-Niederlage – keine pauschale Ausschüttung an Verlage
Einigung mit GEMA – keine Sperrtafeln mehr bei YouTube