DJ-Abgaben in Österreich: Alles beim Alten – wieso bei uns nicht?

GEMA

Die GEMA verwirrt zur Zeit Veranstalter, Musiker und DJs, mit den seit Anfang des Monats geltenden Bestimmungen zur Vervielfältigung von Musikstücken. Es gibt viele Ausnahmen für die grundsätzlich allgemeine Gebühr von 13 Cent. Wie erst kürzlich bekannt wurde – natürlich nach dem 01. April – ist eine Lizensierung des Altbestandes zum Beispiel nur dann von Nöten, wenn man die Musikstücke bisher noch nicht auf einer Veranstaltung, für die der sogenannte Laptopzuschlag gezahlt wurde, dabei hatte. Im März gab es starke Diskussionen darüber, wie teuer denn nun die Umstellung wirklich für DJs wird, ein simples Statement zu dieser Zeit, das erklärt hätte, dass die Lizensierung des Altbestandes wohl kaum auf jemanden zutrifft, hätte hier schon viel geholfen.

Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, wie einfach es gehen kann. In Österreich gilt der Laptopzuschlag, den die Veranstalter bezahlen müssen – so wie in Deutschland vor April. Dieser liegt bei 31% der ursprünglichen Abgabe und könnte simpler nicht sein. Gerade in Bezug auf die Umsetzung der Tarifreform, bekommt die Einfachheit der Pauschalabgabe eine romantische Seite. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG sagte gegenüber Futurezone dazu: „Das pauschale Zuschlagsmodell, das bei Veranstaltungsbetrieben eingehoben wird, hat sich in der Praxis gewährt. Es ist einfach zu administrieren, schafft Rechtssicherheit und ist seit zehn Jahren im Einsatz.“ In Österreich steigen die Einnahmen für die Verwertungsgesellschaft AKM, die durch diese Art des Zuschlags für die Künstler und Produzenten eingesammelt werden. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften werden vermutlich ihrem System treu bleiben, gerade mit der eher suboptimalen Umstellung von einer Pauschalabgabe zu einzelnen Abgaben für DJs in Deutschland, wird wohl dem Motto „Never change a running system“ treu geblieben.

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