
Das Bundesjustizministerium will den strafrechtlichen Umgang mit K.o.-Tropfen grundlegend verschärfen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, dass entsprechende Substanzen künftig rechtlich wie Waffen oder gefährliche Werkzeuge eingestuft werden können. Wer sie einsetzt, um eine Vergewaltigung oder einen Raub zu begehen, soll künftig mindestens fünf Jahre Haft erhalten.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem vergangenen Jahr. Demnach gelten K.o.-Tropfen bislang nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuchs – mit der Folge, dass derzeit häufig nur die gesetzliche Mindeststrafe von drei Jahren verhängt wird.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Dringlichkeit der Reform. Der Einsatz solcher Substanzen sei „besonders perfide und gefährlich“, da Betroffene gezielt wehrlos gemacht würden, um sexuelle Gewalt oder Übergriffe zu ermöglichen. Der Rechtsstaat müsse deutlich reagieren: „Solche Taten müssen hart bestraft werden. Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft.“
Die geplante Neuregelung fällt zeitlich zusammen mit dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der am Dienstag begangen wird. Das Ministerium sieht die Reform als wichtiges Signal im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.
Quelle: FAZ, Bundestag
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