In Deutschland ist der Umgang mit Lachgas als Partydroge auf dem Vormarsch. Es gibt die kleinen Gaskartuschen sogar teilweise in Automaten zu kaufen. Wir hatten hier darüber berichtet.
Auch K.O.-Tropfen werden erschreckend oft angewendet, nicht nur um bewusstlose Opfer auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Für viele ist die Droge ein günstiger und legaler Weg sich zu berauschen. Aber mit einem sehr hohen Risiko.
Daher wurde nun im Bundestag von Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) ein Entwurf vorgelegt, der nicht nur strenge Beschränkungen, sondern auch ein Abgabeverbot von Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Die Regelung könnte sogar noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl durchgesetzt werden.
„Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss Anliegen aller verantwortungsbewussten Parteien des Bundestages sein.“, hatte der Gesundheitsminister betont. Aus diesem Grund gehe Lauterbach davon aus, dass sowohl Lachgas als auch K.O.-Tropfen noch in dieser Legislatur verboten werden könnten.
Die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die vor allem als K.O.-Tropfen bekannt sind, stehen dabei neben dem Lachgas besonders im Fokus. Dies ist wohl auf die Verbindung mit den Sexual- und Raubdelikten zurückzuführen.
Der Entwurf sieht vor, dass alle drei Substanzen unter ein gesetzliches „Umgangsverbot“ fallen. Das heißt konkret, dass zum Schutz vor Kindern und Jugendlichen Abgabe, Erwerb und Besitz an oder von Minderjährigen verboten ist. Versandhandel und Automatenverkauf soll generell verboten sein.
Lediglich die medizinische Verwendung und der Gebrauch zu gewerblichen, industriellen und wissenschaftlichen Zwecken soll von dem Verbot ausgenommen sein.
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