Lausitzer Rave-Mord an 21-Jähriger: Keine Haftstrafe für den Täter

Keine Haftstrafe für Emmas Mörder / Foto: Instagram @femizide_stoppen

Der Tod der 21-jährigen Emma im Mai 2025 auf einem illegalen Rave erschütterte viele Menschen. Ihr damaliger, noch minderjähriger Freund stach mehrfach auf sie ein, erhält jedoch keine klassische Haftstrafe. Für viele wirkt diese Entscheidung ungerecht, und das „Warum“ bleibt für Außenstehende weiterhin schwer nachvollziehbar.

Das Femizid ereignete sich im vergangenen Jahr auf einem illegalen Rave in der Laußnitzer Heide bei Bautzen, den beide gemeinsam besucht hatten. Laut Polizei stand der Täter unter massivem Drogeneinfluss. Staatsanwaltschaft und Justiz stuften ihn deshalb als schuldunfähig ein.

Der Prozess findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bekannt ist bislang, dass der Täter nicht in Untersuchungshaft kommt, sondern dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden soll. Aufgrund seines Alters greift das Jugendstrafrecht, weshalb Emmas Eltern keine Nebenklage einreichen können. Für die Angehörigen bedeutet dies, dass viele Fragen unbeantwortet bleiben.

Die Jugendkammer plant mehrere Prozesstage, um weitere Besucher:innen des Raves zu befragen und zusätzliche Informationen sowie Zeugenaussagen zu sammeln. Im Fokus stehen dabei unter anderem der Zustand der Beteiligten vor der Tat und mögliche Auslöser des Geschehens.

Fest steht: Nicht nur Emmas trauernde Eltern verdienen Antworten, sondern auch die Öffentlichkeit. Emmas Tod war ein weiteres Femizid – und eines, das weder unbeantwortet noch ignoriert bleiben sollte.

Quelle: tag24

Das könnte euch auch interessieren:

Rave-Mord: Täter laut Staatsanwaltschaft schuldunfähig