
Die gerichtliche Entscheidung geht dem Einsatz der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) voraus, die die Organisatoren des Airbeat One verklagt hatte.
Dabei geht es um die 2019er Ausgabe des großen Elektrofestivals in Norddeutschlands, bie dem damals etwa 65.000 Menschen u.a. Headlinern wie Martin Garrix, The Chainsmokers, Armin van Buuren und Timmy Trumpet zujubelten.
Wie mittlerweile auf vielen Festivals üblich, nutzten die Festival-Besucher auch damals Cashless-Armbänder, auf denen sie ihr Guthaben in 10-Euro-Schritten aufladen konnten und somit weder Bargeld noch EC-Karte auf dem Gelände nötig waren.
Der Haken: Wer damals restliches Guthaben zurückbekommen wollte, musste dafür eine Gebühr von 2,50 Euro zahlen, das direkt vom Restguthaben abgezogen wurde. Laut Medien korrigierten die Veranstalter von Music Eggert den Fehler im Anschluss.
Die Verbraucherzentrale hielt die Gebühr trotzdem für rechtswidrig und zog vor Gericht, weil nicht deutlich wurde, ob die Besucher ihr Geld nach der Korrektur auch zurückbekommen würden.
Nachdem sich zuerst das Landgericht Rostock und das Oberlandesgericht Rostock mit dem Fall auseinandersetzten, wurde am 11. September 2024 den Klägern durch den Bundesgerichtshof Recht gegeben.
Festivalveranstalter erfüllten mit der Rückzahlung des restlichen Guthabens keine zusätzliche Leistung, sondern eine vertragliche Pflicht, hieß es in der Begründung des Urteils. Das gelte für alle Festivals in Deutschland.
Einen Wermutstropfen gibt es aber doch: Festivalbesucher, die ihr Geld zurückbekommen wollen, müssen sich selbst darum kümmern. Eine mögliche Sammelklage seitens der Verbraucherzentrale wurde nicht zugelassen.
Speziell für das Airbeat One 2019 heißt das: Wer bislang keine Erstattung gefordert hatte, erhält auch nichts mehr. „Alle aufgelaufenen Erstattungsanfragen wurden abgearbeitet“, heißt es lauf Music Eggert und spricht von Verjährung.
Quelle: Ostsee Zeitung
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