Kopenhagener Polizei verbietet vorbestraften Menschen den Zutritt zum Nachtleben

Die Kopenhagener Polizei hat Pläne zur Einführung ausgewiesener „Nachtleben-Zonen“ angekündigt, aus denen Personen mit bestimmten Vorstrafen verbannt werden sollen. Das Verbot gilt für Personen mit früheren Verurteilungen, vor allem bei Waffendelikten soll das neue Gesetz greifen.

Insgesamt wird es dann ab September vier Zonen geben, die sich in der Nähe des Zentrums von Kopenhagen befinden, in denen die Verbote gelten werden. Konkret werden die Straßen Gothersgade, Vestergade und Vesterbrogade, sowie Kødbyen nach den neuen Vorschriften zu den sogenannten „Nachtleben“-Zonen.

Das Verbot tritt am 14. September in Kraft und gilt zunächst für zwei Jahre, also bis mindestens 2023.

Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht beim ersten Verstoß eine Geldstrafe von 10 000 Kronen (umgerechnet 1345 Euro) und bei wiederholten Verstößen eine Gefängnisstrafe von bis zu 30 Tagen.

Die Direktorin der Kopenhagener Polizei Anne Tønnes erklärte, wie das Verbot durchgesetzt werden soll: „Das Gesetz ermöglicht den Austausch von Informationen über Personen mit Nachtlebensverboten mit Barbesitzern. Wir warten aber noch auf genauere Informationen darüber, wie dies in der Praxis ablaufen wird.“ Tønnes fügte hinzu, dass die Einführung von Zonen „keine praktische Bedeutung für normale, gesetzestreue Bürger“ habe und nur dazu diene, „ein sichereres Umfeld für das Nachtleben für alle zu schaffen“.

 

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Quelle: The Local