Kraftwerk vs. Moses Pelham: BGH setzt Verfahren aus

Kraftwerk vs. Moses Pelham: BGH setzt Verfahren aus

Es gibt Neuigkeiten im Sample-Rechtsstreit zwischen den Elektronik-Pionieren Kraftwerk und dem Producer Moses Pelham – oder eben auch nicht. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren am heutigen Donnerstag erneut aussetzt, muss sich abermals der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Fall beschäftigen. Speziell geht es um die Begriffsdefinition eines „Pastiche”.

Der Terminus steht zwar im Gesetz, ist allerdings nicht definiert. Grundsätzlich ist unter einem Pastiche eine stilistische Nachahmung eines Künstlers oder dessen Idee zu verstehen. Inwiefern im Fall Pelham vs. Kraftwerk nun ein Pastiche vorliegt, gilt es fortan zu klären.

In den 90er-Jahren hatte Pelham ein Sample aus dem Kraftwerk-Track „Metall auf Metall” (1977) genutzt, und es in überarbeiteter, verlangsamter Version in Endlosschleife unter den von ihm produzierten Song „Nur mir” (von Sabrina Setlur) gelegt. Als Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter von der Sache Wind bekam, klagte er Pelham an.

Kunstfreiheit oder Urheberschutz? Wer am Ende das Rennen macht, bleibt offen. Der Fall dürfte sich nun weiter in die Länge ziehen.

Quelle: Spiegel Online

Foto: Takahiro Kyono via Flickr


Kraftwerk vs. Moses Pelham: Urteil gefällt – aber es geht dennoch weiter