Lifestyle-Trend in der Fortbewegung: moderne Menschen fahren Scooter

Immer mehr Deutsche entdecken Scooter für sich, darunter vor allem die E-Modelle als alternatives Fortbewegungsmittel in städtischen Gebieten. Sie kommen bevorzugt insbesondere für kurze bis mittlere Strecken zum Einsatz. Die Kleinstfahrzeuge stehen in großer Auswahl zur Verfügung. Berufstätige, die Staus auf den Straßen und überfüllte öffentliche Verkehrsmittel meiden wollen, nutzen gern die praktischen E-Scooter. Für höheren sportlichen Einsatz eignet sich die Variante ohne Elektromotor. Kinder lieben die Stunt-Tretroller, mit denen sie in jedem Skatepark die Halfpipe unsicher machen.

Unterschiede zwischen City und Stunt Scooter

Grob lassen sich Scooter in die beiden Kategorien City und Stunt einteilen. Beide verfügen über zwei Räder, einen Lenker sowie eine Standfläche und garantieren großartigen Fahrspaß. Eine Ausnahme stellen Tretroller für kleine Kinder dar. Zum einfacheren Halten des Gleichgewichts sind in der Regel im vorderen Bereich zwei Räder verbaut.

Stunt Scooter
Sie entwickelten sich aus dem Transportmittel Cityroller zu einem Sportgerät, das von vielen jungen Menschen für waghalsige Sprünge und Drehungen genutzt wird. Stunt Scooter sind widerstandsfähiger und etwas schwerer. Der Stabilität zuliebe sind sie nicht zusammenklapp- oder höhenverstellbar. Damit die Tricks passgenau angesteuert werden können, ist ein leichtgängiger Lenkmechanismus erforderlich. Stunt-Modelle benötigten zudem äußerst abriebfeste Räder, da sie einer deutlich größeren Belastung ausgesetzt sind.

City Scooter
Für alle, die ein flottes Fortbewegungsmittel für die urbane Umgebung suchen, ist der City Scooter die richtige Wahl. Für Flexibilität sorgt die Klappfunktion. Das Sportgerät lässt sich somit problemlos im Kofferraum verstauen oder im Bus und der Bahn mitnehmen. Durch die in der Höhe einstellbare Lenkstange können City Scooter individuell auf die Größe des Fahrers ausgerichtet werden. Sie stehen sowohl mit Vollgummirädern als auch Luftbereifung im Angebot.

Regeln für den Gebrauch von E-Scootern

Mit einem E-Scooter lösen immer mehr Menschen ihr Problem mit der First- und Last-Mile-Mobilität. Dies führt zu einem rasant wachsenden Markt – die Städte stehen nunmehr vor der Herausforderung, die nachhaltigen Fortbewegungsmittel verantwortungsbewusst zu integrieren. Deutschlandweit wurde mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von E-Scootern geschaffen. Sie betrifft alle Geräte mit Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Betriebserlaubnis/Straßenzulassung.

In welchen Bereichen dürfen E-Scooter fahren?
Sowohl auf dem Gehweg als auch in Fußgängerzonen sind die Kleinstfahrzeuge nicht erlaubt. D.h., Fahrer müssen grundsätzlich Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Teilweise sind andere Verkehrsflächen freigegeben, die Erlaubnis ergibt sich aus dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

Mindestalter, Führerschein, Helmpflicht
Das Mindestalter wurde auf 14 Jahre festgesetzt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Die Nutzung eines Helmes wird dringend empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

Alkohol am Lenker
Es gelten die Alkoholgrenzwerte für Autofahrer. D.h., es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn E-Scooter-Fahrer zwischen 0,5 und 1,09 Promille aufweisen sowie keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigen. Liegt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 und mehr Promille vor, begeht man eine Straftat. Gleiches gilt, wenn der E-Scooter-Nutzer weniger Promille hat, jedoch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Fahrer unter 21 Jahren sowie Führerscheinneulinge sollten beachten, dass die 0,0-Promillegrenze gilt.