Musikindustrie gelingt schwerer Schlag gegen Klickfarmen

Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat vor Gericht einen Erfolg gegen fünf Websites erlangt, die die Manipulation von Audio-Streams anbieten.

Von den Landgerichten in Bremen, Hamburg, Köln und Darmstadt wurden einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber von socialnow.de, socialgeiz.de, likergeiz.de, netlikes.de und likesandmore.de erlassen. Die Dienste hatten für die Erzeugung von nicht-menschlichen Klicks geworben und dies auch lange Zeit umgesetzt.

Mit diesen Verfügungen stärkt die Musikindustrie ihre Kampagne, mit der sie aktiver und rigoroser gegen Streaming-Manipulation vorgehen will. Im Sommer 2019 hatten der BVMI und sein internationaler Dachverband IFPI zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen, diversen Stakeholdern, Labels, Verlagen, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen einen “Code of Best Practice” unterzeichnet. Dadurch sollen manipulative Seiten schneller erkannt und ausgehebelt werden.

Über den nun erlangten Erfolg vor Gericht sagt IFPI-Geschäftsführerin Frances Moore: “Die Musikindustrie investiert weltweit in die Entwicklung des legalen digitalen Musikmarktes und treibt diese voran, indem sie sich dafür einsetzt, dass diejenigen, die Musik schaffen, für ihre Arbeit fair und korrekt entlohnt werden. Streaming-Manipulations-Anbieter untergraben sowohl die Genauigkeit der Lizenzzahlungen an die Musikschaffenden als auch die Glaubwürdigkeit der Charts, und wir gehen dieses Problem an. Die jüngsten rechtlichen Schritte in Deutschland sind ein integraler Bestandteil unserer Strategie, weltweit gegen solche Websites vorzugehen, wo immer dies nötig ist.”

Auch der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Dr. Florian Drücke, verdeutlicht noch einmal, wie wichtig es ist, derartige Dienste zu bekämpfen: “Für die Fans wie für die Branche ist das Vertrauen in die digitalen Angebote von entscheidender Bedeutung, nicht zuletzt auch, weil die Musiknutzung heute überwiegend digital stattfindet. Für die wettbewerbswidrige Beeinflussung von Abrufen ist vor diesem Hintergrund kein Millimeter Platz und die wichtigen Entscheidungen der Gerichte verdeutlichen einmal mehr die Entschlossenheit der Branche, hier weiter konsequent vorzugehen.”

 

 

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