
Der Konzessionsinhaber der Münchner Roten Sonne, Peter Wacha, ist vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wacha Drogenkonsum und -handel in dem Club fahrlässig geduldet habe.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Razzia im vergangenen Sommer. Damals durchsuchten rund 100 Einsatzkräfte von USK und Drogenfahndung den Club. Bei 22 der 101 anwesenden Gäste wurden Betäubungsmittel gefunden. Zudem stellten die Ermittler nach Angaben der Anklage eine Feinwaage mit Drogenanhaftungen hinter dem Tresen sowie Tresore mit präparierten Behältern im Technikraum sicher.
Wacha war während der Durchsuchung nicht vor Ort. Ein Rauschgiftfahnder sagte vor Gericht, der Betreiber sei nach seinem Eintreffen sichtbar überrascht gewesen. Belastende DNA-Spuren Wachas fanden sich demnach weder an den Tresoren noch an anderen Gegenständen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm dennoch vor, seiner Verantwortung als Konzessionsinhaber nicht ausreichend nachgekommen zu sein. Auch ein früheres Gespräch mit der Polizei habe offenbar keine nachhaltigen Veränderungen gebracht.
Die Verteidigung verwies darauf, dass Wacha nach der Razzia personelle Konsequenzen gezogen und die Kontrollen verschärft habe. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Der Fall dürfte über die Rote Sonne hinaus Beachtung finden. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Urteil laut Süddeutscher Zeitung ein mögliches Signal an die Münchner Clubszene. Wacha, auch bekannt als DJ Upstart, gehört seit Jahrzehnten zu den prägenden Figuren der Münchner Musikkultur. Neben der Roten Sonne war er unter anderem an Optimal, Disko B und dem Technoclub Ultraschall beteiligt.
Quelle: Groove
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