Neue Corona-Regeln: Hier müssen Clubs schließen

Foto: Screenshot rbb24 (www.rbb24.de/kultur/beitrag/2019/06/tresor-tuer-techno-club-humboldt-forum-berlin)
Neue Corona-Regeln: Hier müssen Clubs schließen

Heute fand die vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz statt. Ursprünglich wollten Bund und Länder erst in einer Woche über weitere Maßnahmen in der Coronakrise sprechen, aber die aktuell so hohen Inzidenzzahlen drängten zur Eile. Die Beschlüsse wurden nun bekannt gegeben, und es sind – nicht nur für Ungeimpfte – merkliche Verschärfungen der Regeln.

Das hier sind die Ergebnisse.

In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 gelten bei privaten Treffen und Feiern Obergrenzen: maximal 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen, im Freien höchstens 200 Personen.

In Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 sollen Klubs und Diskotheken in Innenräumen schließen. Zur Veranschaulichung. Köln hat aktuell eine Inzidenz von über 400.

Im Einzelhandel gilt künftig 2G – unabhängig von der Inzidenz. Damit haben nur noch Geimpfte und Genese Zugang zu Geschäften, mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Drogerien.

Der Zugang zu Veranstaltungen und Orten im Kultur- und Freizeitbereich wie Kinos, Theatern oder Gaststätten ist künftig nur für Geimpfte und Genesene möglich. Es besteht die Möglichkeit, diese 2G-Regel zu 2G Plus auszuweiten, also zusätzlich einen aktuellen Test vorzuschreiben. Ausnahmen sollen möglich sein, etwa für Personen, die sich nicht impfen lassen können, oder Kinder und Jugendliche.

Bei Großveranstaltungen soll die 2G- oder 2G-Plus–Regel verbindlich sein. Bei Indoor-Veranstaltungen dürfen nur maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, bis maximal 5000 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien gilt die prozentuale Beschränkung ebenfalls, hier soll die absolute Obergrenze bei 15.000 Personen liegen. Grundsätzlich sollen bei Großveranstaltungen Masken getragen werden.

In Ländern mit hohem Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen abgesagt werden oder ohne Live-Publikum stattfinden.

Ebenso soll das Infektionsschutzgesetz ergänzt werden. Der Gesetzgeber wird ersucht, die bestehenden Regeln so ergänzen, dass Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen zusätzliche Maßnahmen ergreifen können. Das wären beispielsweise Schließung von Gaststätten, Verbot von Alkoholabgabe oder -konsum, Einschränkung von Versammlungen oder Hotelübernachtungen. Zudem soll der Gesetzgeber die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Diese Maßnahmen sollen auch regional oder für einzelne Landkreise angeordnet werden können.

Für Ungeimpfte gelten künftig strenge Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte – ganz gleich ob in der Öffentlichkeit oder in den eigenen vier Wänden – sollen auf den eigenen Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Für Treffen, bei denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gelten diese Einschränkungen nicht.