Neue niedersächsische Corona-Verordnung lässt Clubs und Veranstalter hoffen

Symbolbild

Vergangene Woche berichteten wir über die neuen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen, nun ist das Bundesland Niedersachen an der Reihe. Am gestrigen Montag trat hier die neue Corona-Verordnung in Kraft, die Clubs und Veranstalter wieder neue Hoffnung schöpfen lässt.

Der Plan sieht vor, ab einer Inzidenz von unter 35 Bars, Clubs und Diskotheken die Möglichkeit zu geben, ihre Pforten zu öffnen – mit einem Hygienekonzept und einer Personenbegrenzung auf 50 Prozent der zulässigen Kapazität. Ein negativer Testnachweis oder der Nachweis einer Impfung/Genesung sei dabei obligatorisch, eine Mund-Nasen-Bedeckung hingegen nicht.

Das entsprechende Zitat aus der Verordnung: “In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen unter Anwendung des § 1 a die 7-Tage-Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, gelten für den Betrieb der Gastronomiebetriebe im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 in geschlossenen Räumen und für den Betrieb einer Außenbewirtschaftung die Anforderungen der Sätze 2 bis 6. 2Die Betreiberin oder der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Gäste das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 1 einhalten. 3Die Betreiberin oder der Betreiber ist darüber hinaus verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen. 4Die Pflicht eines Gastes zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 3 ist im Rahmen der Außenbewirtschaftung auf einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen, zum Beispiel den Räumen der sanitären Anlagen, beschränkt. Die Regelungen über die Datenerhebung und Dokumentation nach § 5 sind anzuwenden. Private Feiern mit einem geschlossenen Personenkreis sind bis zu 100 Personen zulässig.”

Sollten die Inzidenzwerte gar unter 10 fallen, könnten die Einschränkungen demnach sogar komplett wegfallen. Diesbezügliche herrsche aber noch Uneinigkeit, da man einen sogenannten Pull-Effekt befürchtet. Es heißt: “Noch nicht umgesetzt wird der im Stufenplan angedeutete regionale Wegfall von Beschränkungen ab einer Inzidenz <10. Die für eine Inzidenz unter 35 vorgesehenen Maßgaben gelten bis auf weiteres auch noch in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 10. Es handelt sich dabei am heutigen Sonntag lediglich um fünf Landkreise, noch ist nicht sicher, ob die Inzidenzen nicht auch her wieder steigen werden. Würde man in den jetzt unter 10 liegenden vereinzelten Landkreisen die Schutzmaßnahmen fast vollständig aufgeben, wäre ein Pull-Effekt zu befürchten. Beispielsweise würde dann eine ohne nennenswerte Schutzvorkehrungen im Landkreis Cuxhaven geöffnete Diskothek voraussichtlich Gäste aus umliegenden Landkreisen mit höheren Inzidenzen anlocken oder auch aus Hamburg, Bremen oder Hannover. Zur Vermeidung von Pull-Effekten muss zur Umsetzung des Wegfalls der Beschränkungen zunächst fast landesweit eine stabile Lage <10 erreicht sein.”

Die niedersächsische Corona-Verordnung findet ihr hier. Die drei Lockerungsschritte des Stufenplans 2.0 könnt ihr über diesen Link einsehen.

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