Niederlande führen Corona-Pass und Sperrstunde für Clubs ein

Amsterdam bei Nacht

Ab dem 25. September werden in den Niederlanden zahlreiche Corona-Regeln der Vergangenheit angehören. Im selben Atemzug wird dort künftig ein Corona-Pass eingeführt, den man für den Einlass in Clubs und Bars benötigt.

Die niederländische Regierung will die meisten Social-Distancing-Maßnahmen aufheben. Es wird ein neues System eingeführt, um den Impfnachweis von Personen zu prüfen. Clubs und andere Veranstaltungsorte dürfen ab diesem Datum wieder geöffnet werden, allerdings wird neben der neuen Türpolitik auch eine Sperrstunde zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens verhängt.

Aktuell haben über 70 Prozent der niederländischen Bevölkerung mindestens ihre Erstimpfung erhalten. Offiziellen Zahlen zufolge sind inzwischen 65 Prozent vollständig geimpft. “Ich freue mich, dass wir heute ankündigen können, dass wir ab dem 25. September die Pflicht zur sozialen Distanzierung überall abschaffen können. (…) Das bedeutet, dass man an einigen Orten nachweisen muss, dass man entweder geimpft ist, Corona hatte und deshalb immun ist oder dass man in den letzten 24 Stunden negativ getestet wurde,” so Premierminister Mark Rutte. Die neue Regelung gilt für alle Personen ab 13 Jahren. Betroffen sind Restaurants, Trinkhallen, Konzerthallen, Clubs, Kinos und Museen.

Im Juli ordnete man erneut die Schließung der Clubs an. Festivals unterliegen seitdem einer Kapazität von 750 Personen, was zur Folge hatte, dass Zehntausende aus Protest auf die Straße gingen. Aufgrund von diesen Restriktionen wurde das Amsterdam Music Festival, das Highlight im ADE-Jahreskalender, abgesagt. Das ADE findet aber trotzdem vom 13. bis zum 17. Oktober statt, wenn auch mit einem stark ausgedünnten Programm. “Obwohl eine begrenzte Anzahl von Events abgesagt werden musste, sind viele Veranstalter immer noch bereit, ein großartiges ADE Festival in diesem Jahr zu veranstalten,” sagte ADE Co-Direktor Jan-Willem van de Ven.

Für die Niederlande gelten aktuell bestimmte Regeln bei der Einreise. Man muss entweder nachweislich geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorweisen, wenn der Aufenthalt die Zwölf-Stunden-Marke überschreitet.

 

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Quelle: NDR, DJMag