Österreich lockert Corona-Schutz-Maßnahmen – zieht Deutschland jetzt nach?

Im Kampf gegen das Coronavirus hat die österreichische Bundesregierung rund um Bundeskanzler Sebastian Kurz angekündigt, die Schutzmaßnahmen ab dem 14. April lockern zu wollen. Davon betroffen sind insbesondere das öffentliche Leben, der Bildungsbereich, die Tourismus-Branche und die Maskenpflicht.

Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst:

Handel

  • kleine Geschäfte und Handwerksbetriebe (darunter auch Bau- und Gartenmärkte) dürfen wieder öffnen, müssen jedoch zum Teil eine Verkleinerung der Verkaufsfläche und eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Kauf nehmen
  • alle anderen Geschäfte und Friseure dürfen ab dem 1. Mai wieder öffnen

Lokale und Hotels

  • Cafés, Hotels und Restaurants bleiben weiterhin geschlossen. Das Ziel ist eine schrittweise Öffnung ab Mitte Mai

Ausgangsbeschränkungen

  • Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April aufrecht erhalten
  • Das Besuchen von öffentlichen Geschäften ist ab sofort wieder erlaubt

Ostern

  • Das Besuchsverbot über Ostern wird aufgehoben, es gelten aber weiterhin strenge Verkehrsbeschränkungen: Familienfeste und Ausflüge sind weiterhin untersagt

Maskenpflicht

  • Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht wird ab dem 14. April auf alle Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr ausgedehnt
  • Am Arbeitsplatz ist eine Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erforderlich

Bildungsbereich

  • Alle Maßnahmen werden mindestens bis Mitte Mai aufrecht erhalten, Ende April erfolgen weitere Diskussionen
  • Abschlussprüfungen dürfen unter strengen Auflagen durchgeführt werden
  • Die Kinderbetreuung in Schulen und Kindergärten ist weiterhin möglich
  • An Universitäten sollen die Lehrveranstaltungen weiterhin digital stattfinden, Prüfungen dürfen unter Auflagen stattfinden

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen jeglicher Art sind bis Ende Juni untersagt

Risikogruppen

  • Zur Risikogruppe angehörigen Personen sollen möglichst zuhause bleiben
  • Besonders Gefährdete haben einen Anspruch auf Home-Office oder Dienstfreistellung
  • Der Besuch in Pflege- und Seniorenheimen ist untersagt

Bereits in der Vergangenheit ist Österreich mit Maßnahmen vorangegangen, die anschließend (zum Teil) von der deutschen Regierung übernommen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass eine Lockerung der Schutzmaßnahmen auch bei uns bald in Kraft treten wird.

 

Quelle: derstandard.at

Beitragsbild: wikimedia

 

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