Passagiere wütend: Schweizer Busfahrer spielt Techno am Morgen

Symbolbild: Bernmobil (Facebook)

Am frühen Montagmorgen im März kam es in einem Linienbus von Bernmobil zu einem ungewöhnlichen Vorfall.

Während der Fahrt vom Bahnhof Bern in Richtung Agglomeration ertönte aus der Fahrerkabine laute Techno-Musik – durchgehend während der gesamten Strecke. Einige Fahrgäste reagierten irritiert, andere zeigten sich verärgert über die Geräuschkulisse zum Tagesbeginn.

Die Musik war laut Berichten so laut, dass sie nicht nur durch den Fahrgastraum hallte, sondern auch die Aufmerksamkeit zahlreicher Passagiere auf sich zog. Mehrere Personen drehten sich während der Fahrt immer wieder um, manche schüttelten den Kopf.

Es fielen Kommentare, in denen der Fahrstil mit einer nächtlichen Clubatmosphäre verglichen wurde. Eine offizielle Beschwerde bei Bernmobil ging jedoch laut eigenen Angaben nicht ein. Der Verkehrsbetreiber äußerte sich dennoch kritisch.

Die Lautstärke sei inakzeptabel gewesen und habe die internen Vorgaben klar verletzt, so ein Unternehmenssprecher. Zwar sei es dem Fahrpersonal grundsätzlich gestattet, Radio zu hören – sowohl im Bus als auch im Tram –, doch müsse dies in einer Weise geschehen, die weder die Fahrgäste noch die Sicherheit beeinträchtigt.

In diesem Fall sei die Musik deutlich zu laut gewesen. Auch sicherheitsrelevante Aspekte stehen bei der Bewertung im Vordergrund. Der Fahrer müsse jederzeit in der Lage sein, auf externe Signale wie Funkmeldungen, Haltewünsche oder Auffälligkeiten im Fahrgastraum zu reagieren.

Aus diesem Grund sind beispielsweise Podcasts und Sportübertragungen untersagt, da sie eine erhöhte Ablenkung verursachen könnten. Solche Inhalte gelten laut Bernmobil als potenzielle Gefahr für die Aufmerksamkeit des Fahrpersonals.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich im April in einem Bus der Verkehrsbetriebe Zürichsee und Oberland (VZO). Dort spielte ein Fahrer abends Balladen wie „Heaven“ von Bryan Adams in erheblicher Lautstärke über einen italienischen Radiosender.

Obwohl auch hier einige Passagiere erstaunt reagierten, blieb es bei irritierten Blicken. Der Fahrer nahm während der gesamten Fahrt keinen Kontakt zu den Fahrgästen auf – möglicherweise übertönt durch die Musik.

Die VZO beurteilen solche Situationen im Einzelfall. Ohne konkrete Lautstärkemessung sei es schwierig, den Vorfall abschließend zu bewerten, so Direktor Joe Schmid. Grundsätzlich sei das Musikhören für Fahrpersonal erlaubt, solange die Konzentration nicht beeinträchtigt und Fahrgäste nicht gestört werden.

Der Betrieb vertraue hierbei auf die Eigenverantwortung seiner Mitarbeitenden. Vorgaben zur Musikrichtung gibt es nicht – auch klassische Musik oder lokale Radiosender werden laut VZO häufig genutzt.

In der Schweiz ist das Musikhören unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Vorgaben variieren jedoch je nach Verkehrsunternehmen und gelten nicht immer einheitlich für Bus- und Tramfahrer.

In Deutschland hingegen existieren strengere Regelungen. Laut § 8 Nr. 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) dürfen Busfahrer Radio oder andere Tonquellen nicht zu privaten Zwecken nutzen.

Musik ist demnach grundsätzlich untersagt, sofern kein betrieblicher Anlass – etwa Verkehrsmeldungen – vorliegt. Viele Unternehmen untersagen zusätzlich das Musikhören über interne Dienstanweisungen vollständig.

Quelle: NAU

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