Polizistin täuscht Arbeitsunfähigkeit vor und wird auf Rave erwischt

Polizistin täuscht Arbeitsunfähigkeit vor und wird auf Rave erwischt / Symbolbild

Eine ehemalige Polizistin aus Westminster, Kalifornien, behauptete, sie sei wegen einer schweren Hirnverletzung dienstunfähig.

Doch statt Bettruhe feierte sie ausgelassen auf dem Stagecoach-Festival – und löste damit ein juristisches Nachspiel aus, das derzeit für Aufsehen in der US-Öffentlichkeit sorgt.

Die Ex-Beamte hatte zwischen 2022 und 2023 bei der kalifornischen Arbeiterunfallversicherung Ansprüche in Höhe von umgerechnet rund 527.000 Euro geltend gemacht. Als Grund nannte sie das „schwere Gehirnerschütterungssyndrom“, angeblich dienstlich bedingt.

Symptome wie starke Kopfschmerzen, ständiger Schwindel und die Unfähigkeit, Computer zu benutzen, sollten ihre Arbeitsunfähigkeit untermauern. Doch ihre Tanzbewegungen widersprachen ihrer Diagnose.

Aufmerksame Festivalbesucher, die von ihrer Krankschreibung wussten, entdeckten Brown im April 2023 auf dem Gelände des Stagecoach Festivals in Kalifornien. Sie sahen sie tanzen, Alkohol trinken und offenbar völlig unbeschwert feiern.

Die Beobachtungen wurden umgehend der Polizei gemeldet. Eine anschließende Ermittlung zeigte, dass die Ex-Beamtin nicht nur beim Country-Musik-Festival aktiv war. Sie wurde auch bei Freizeitaktivitäten wie Skifahren, zwei 5-km-Läufen und einem Besuch in Disneyland beobachtet.

Diese Aktivitäten stehen im krassen Widerspruch zu den Angaben über ihre angeblich schwere gesundheitliche Beeinträchtigung. Nun wurde die Frau wegen 16 schwerer Vergehen angeklagt: neun Fälle betreffen falsche Angaben zur Erlangung von Entschädigungen, sechs beziehen sich auf betrügerische Versicherungsansprüche.

Hinzu kommt ein weiterer schwerer Straftatbestand. Die Summe des mutmaßlichen Betrugs beläuft sich umgerechnet also auf rund 527.000 Euro oder mehr  – eine Hausnummer, die auch im US-Strafrecht nicht alltäglich ist.

In Deutschland hätte ein solcher Fall ebenfalls rechtliche Konsequenzen, allerdings mit deutlich geringerem finanziellen Ausmaß. Wer als Polizist oder Polizistin hierzulande eine Verletzung vortäuscht, muss dienstrechtlich mit Disziplinarmaßnahmen rechnen – von Verweisen bis hin zur Entfernung aus dem Dienst.

Auch strafrechtlich wären Anklagen wegen Betrugs, Urkundenfälschung oder dem Vortäuschen einer Straftat möglich. Das Strafmaß in Deutschland fällt dabei jedoch milder aus.

Während in den USA wegen der hohen Schadenssumme auch Freiheitsstrafen von mehreren Jahren denkbar sind, sieht das deutsche Strafrecht bei Betrug Geldstrafen oder in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Eine Summe wie im Fall Brown ist in deutschen Beamtenverhältnissen praktisch ausgeschlossen, da sich Sanktionen hier am konkreten Schaden und nicht an pauschalen Schadensschätzungen orientieren.

Quelle: edm.com

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