Publikum tanzte zu viel und Parov Stelar muss dafür zahlen

parov stelar

Parov Stelar gilt international als einer der bekanntesten österreichischen Künstler. Bereits auf zahlreichen Festivals durfte er, teilweise als erster Künstler seines Landes, auftreten und hat unzählige Fans weltweit, die zu seiner Musik tanzen. Auch in Österreich tanzen viele Fans zu seiner Musik. Doch die österreichischen Behörden sind sich anscheinend nicht sicher, wie sie den Enthusiasmus der Fans einschätzen sollen und lassen Parov Stelar dafür zahlen.

Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Parov Stelars Management, die Entertainment Quarter GmbH, zu einer nachträglichen Vergnügungssteuer-Zahlung von knapp EUR 10.000, plus ca. EUR 8.000 Gerichts- und Anwaltskosten. Auch eine vorhergegangene Beschwerde seitens des Managements konnte diese Forderung nicht verhindern.

Grund dafür? Bei einem Auftritt im Jahre 2011 stelle man bei einer Kontrolle eines Parov-Stelar-Konzertes fest, dass das Publikum richtig tanze. Damit wurde das offiziell als Konzert angemeldete Event nicht mehr als Konzert gewertet, sondern als Tanzveranstaltung (im Österreichischen Recht „Publikumstanz“). Und eben für so eine gilt ein anderer Steuersatz als bei Konzerten, dessen Summe im Nachhinein eingefordert wird.

Parov Stelar selber sieht sich benachteiligt. „Es ist an sich skurril, dass Vergnügen besteuert wird. Aber wenn ein Beamter sagt: ,Ihr müsst nur so spielen, dass niemand tanzt, dann habt ihr kein Problem‘, grenzt das an Schikane“, äußert er sich gegenüber dem Österreichischen Kurier.

Skurril: laut Kurier wurde vor und nach diesem Konzert keine seiner Auftritte (auch am gleichen Ort) als so genannter „Publikumstanz“ eingeordnet. Stelar bezeichnet daher das Verhalten als „willkürlich“.

Quelle: kurier.at

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