Rainers Ratgeber – Teil 16: Die Künstlersozialkasse

weichhold_frei-300x220
Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff Records, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJ-Coaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold im FAZEmag regelmäßig jungen Produzenten nützliche Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com!

So, nun endlich die seit langem angekündigte Kolumne über die Künstlersozialkasse oder kurz KSK. Wie der Name schon sagt, ist dies eine Versicherung für Künstler und somit bestimmt für viele von euch sehr interessant. Wichtig ist diese Info aber auch für alle Plattenfirmen und Clubs. Dieses Sozialsystem ist speziell dafür da, Künstlern eine Möglichkeit zu geben, eine günstige Krankenversicherung und Rentenversicherung abschließen zu können. Da die meisten Künstler naturgemäß freischaffend bzw. selbständig sind, gibt es keinen Arbeitgeber, der die Beiträge zu 50% übernehmen würde. Also  muss man sich selbst versichern, was ganz schön ins Geld gehen kann. Sich bei der KSK zu versichern, ist hingegen wesentlich günstiger, denn ebenso wie ein Angestellter muss man auch nur ca. die Hälfte der Beiträge selbst zahlen. Man muss allerdings einige Kriterien erfüllen, um aufgenommen werden zu können. Hauptpunkt hierbei ist, dass man darzulegen hat, dass man den Großteil seiner Einnahmen aus künstlerischen Aktivitäten bezieht bzw. wirklich als Künstler seinen Lebensunterhalt bestreitet. Wer also unter der Woche bei der Sparkasse arbeitet und samstags gelegentlich auflegt und ein paar Platten rausbringt, scheidet da aus. Auch für mich klappt das leider nicht, da mein Labelbetrieb mit Kling Klong, Gold Rcrds, Terminal M, bouq. und co. naturgemäß nicht als ‚Kunst‘ gilt. Wer es also schafft, sich dort versichern zu können, sollte dies auch unbedingt tun.

Du fragst dich nun bestimmt, wie die KSK es schafft, solche unschlagbar günstigen Beiträge zu verlangen. Das System wird sowohl vom Bund als auch von allen deutschen Unternehmen bezuschusst, die für ihren Geschäftsbetrieb künstlerische Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Egal also, ob ein Club einen freiberuflichen Grafiker für seine Flyer bezahlt, ein Label einen Remixer beauftragt oder ein Musiker für BMW deren TV-Spots vertont, immer werden Künstler bzw. Kreative engagiert. Und die KSK bekommt von Gesetz wegen ca. 4% dieser Rechnungsbeträge von den auftraggebenden Clubs, Labels, Autoherstellern etc. Dabei ist es egal, ob der beauftragte Künstler selbst bei der KSK versichert ist oder nicht. Und es ist auch unwesentlich, ob der Künstler einen deutschen Pass hat oder nicht. Im Klartext heißt das: Man ist als Firma verpflichtet, einmal jährlich von sich aus der KSK zu melden, welche Ausgaben (Honorare/Lizenzen/Gagen) man für künstlerische Tätigkeiten hatte. Wenn man das verpennt hat, dann kann es zu ganz empfindlichen Nachzahlungen auf Basis von Schätzungen kommen. Da gibt es Labels, die hatten die KSK-Ausgaben nicht einkalkuliert und dann kam deren Rechnung über 20.000 Euro für die vergangenen sechs Jahre, zahlbar bis übermorgen.

Im Juniheft: Social Media Promo#

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand
Teil 3: Der richtige Plattenvertrag
Teil 4: Das Benutzen von Samples
Teil 5: Brauche ich die GEMA?
Teil 6: Brauche ich einen Verlag?
Teil 7: Wie gründe ich ein eigenes Label?
Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
Teil 9: Der Vertrieb deines eigenen Labels?
Teil 10: Wie promote ich mein Release?
Teil 11: Wozu brauche ich die GVL?
Teil 12: Lizenzabrechnungen
Teil 13: Heino hat recht!
Teil 14: Musikstreaming bei Rdio, Spotify und Co.
Teil 15: Hallo GEMA!