Razzia in Augsburger Club: Polizei verliert erneut vor Gericht

City-Club-Razzia: Polizei verliert Gerichtsverfahren

Seit einem halben Jahr beschäftigen uns die Nachwirkungen der City-Club-Razzia in Augsburg. Nun stellte sich heraus, dass die Polizei in einem weiteren Fall rechtswidrig gehandelt hat. Damit wächst die Akte der umstrittenen Polizeimaßnahmen weiter.

Die Sachlage ist folgende: Die Durchsuchung einer Mitarbeiterin des City Clubs wurde vom Landgericht Augsburg als rechtswidrig erklärt. Die Polizei hatte die Maßnahme Ende Januar mit dem Fund einer geringen Menge Betäubungsmittel begründet, die in einem Nebenraum des angeschlossenen Cafés lag. Daraufhin wurden sowohl ihr Auto als auch sie selbst und ihr Haus durchsucht.

Schnell stellte sich heraus, dass die betreffenden Räumlichkeiten öffentlich zugänglich waren und nicht – wie von den Beamt:innen behauptet – ausschließlich Mitarbeiter:innen offenstanden. Nachdem die Mitarbeiterin des Clubs Beschwerde eingelegt hatte, gab ihr das Landgericht recht. Für die intensive Durchsuchung habe es demnach keine ausreichende konkrete Grundlage gegeben.

Dies ist jedoch nicht die einzige Beschwerde, die beim Landgericht eingereicht wurde. Zuvor hatte auch das benachbarte Theaterkollektiv theter ensemble Beschwerde eingelegt, nachdem dessen Räumlichkeiten ebenfalls ohne ausreichende rechtliche Grundlage durchsucht worden waren. Auch in diesem Fall wurde der Eingriff als rechtswidrig eingestuft. Allerdings wurden nicht alle Beschwerden zugelassen. So sah das Landgericht im Fall des Geschäftsführers Sebastian Demmer keine Rechtswidrigkeit am entsprechenden Durchsuchungsbeschluss.

Bereits im Juli waren 19 Wohnungsdurchsuchungen erfolgt, die im Zusammenhang mit einer Untersuchungshaft standen. Nun bleibt abzuwarten, wie weit die Akte der mutmaßlich rechtswidrigen Eingriffe vonseiten der Polizei noch wachsen wird.

Quelle: Augsburger Allgemeine

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