Sampling: Kraftwerk vs. Moses Pelham jetzt vor dem Verfassungsgericht

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Ein Rechtsstreit, der sich mittlerweile über 18 Jahre zieht, geht in seine finale Phase, vielleicht. Es geht um eine Zwei-Sekunden-Tonsequenz. Moses Pelham hatte sich am Kraftwerk-Track „Metall auf Metall“ bedient, diese kurze Sequenz geloopt und dann in den Sabrina Setlur-Song „Nur Mir“ (1997) eingebaut. Das gefiel Kraftwerk, bzw. Ralf Hütter nicht und so klagte er. Durch alle Instanzen sind sie gegangen, inkl. Bundesgerichtshof. Dessen Urteil wollte Pelham aber nicht hinnehmen und zog vor das Verfassungsgericht, an dem heute, den 25.11.15., die mündliche Verhandlung stattfand. Aber auch hier könnte nicht ein endgültiges Urteil geben, denn es gibt ja noch den Europäischen Gerichtshof …

Es sind grundsätzliche Fragen, die geklärt werden muss und auf die viele Musiker und Produzenten mit Spannung auf Antworten warten und die Gemengelage ist mehr als undurchsichtig, da das geltende Recht eben nicht wirklich eindeutig ist. Grundsätzlich genießen auch kleinste Fragmente Urheberschutz, aber es gibt Fälle, bei denen man sich ohne Zustimmung des Urhebers an Samples bedienen darf, wenn daraus ein eigenständiges Werk entsteht, das sich vom Original unterscheidet. Aber wo ist da die Grenze? Wie weit darf Sampling gehen, hindert das Urheberrecht die Kreativität, was wären die Folgen einer Lockerung des Urheberrechts? Eine Art Showdown vor Gericht, hier sitzen sich zwei Generationen gegenüber, die unterschiedlicher nicht über diese Sache denken könnten. Für Pelham gehört es zu Kunst, ohne die HipHop nicht möglich gewesen wäre, Hütter hingegen betitelt die Aktion schlicht als Diebstahl.

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