Schweiz: Beamter lässt DJ Polizeifunk abhören – beide verurteilt

Fast vier Jahre lang nutzte ein Stadtpolizist aus Zürich seinen Zugang zu internen Systemen, um einem befreundeten DJ geheime Informationen zu verschaffen.

Zwischen Februar 2019 und November 2022 leitete er wiederholt Daten weiter und nahm seinen Kumpel mindestens dreimal auf Streife mit – illegal und folgenreich. Der erste dokumentierte Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2019, als der DJ seinen Freund bat, Daten zu einer Frau abzufragen, die er kennengelernt hatte.

Der Polizist holte den DJ auf die Wache und ermöglichte ihm die Einsicht in InfoCar – das System enthält Führerausweis- und Fahrzeugdaten. Der DJ fotografierte die sensiblen Informationen direkt vom Bildschirm ab.

Nur Wochen später saß der DJ im Streifenwagen, als sein Freund per App in Ripol und Polis Abfragen zu ihm selbst tätigte – inklusive laufender oder abgeschlossener Verfahren. Danach rief der Polizist sogar die Einsatzzentrale an, stellte das Handy auf Lautsprecher, sodass der DJ mithören konnte, wie ihm eine Anzeige wegen Drogenhandels bestätigt wurde.

Im Sommer desselben Jahres folgte die nächste illegale Abfrage: Der DJ wollte eine Telefonnummer überprüfen lassen, bat „inständig“ darum. Die Nummer wurde nie identifiziert, doch das Ergebnis der Abfrage teilte der Beamte erneut mit.

Ein klarer Bruch des Amtsgeheimnisses – wieder dokumentiert im Strafbefehl. Besonders dreist: Ende November 2019 war der DJ wieder mit im Einsatzfahrzeug unterwegs – bei eingeschaltetem Polizeifunk. Lautstärke: so hoch, dass er alles mithören konnte.

In einer Nacht gegen 2.45 Uhr filmte er sogar eine echte Polizeikontrolle mit seinem Smartphone – inklusive Gespräch über Funk. Das Video wurde später sichergestellt. Ob es nach 2019 noch weitere Amtsgeheimnisverletzungen gab, ist unklar.

Der Beamte verlor seinen Job. Laut Stadtpolizei war er seit über zwei Jahren nicht mehr im Dienst. Ein Disziplinarverfahren wurde nicht eingeleitet, da die Behörde erst durch eine Medienanfrage auf die Vorwürfe aufmerksam wurde.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur übernahm das Verfahren, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Der Polizist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 15.000 Franken verurteilt – 150 Tagessätze à 100 Franken, Probezeit: zwei Jahre. Zusätzlich kommen 1.500 Franken Busse und 1.600 Franken Verfahrenskosten auf ihn zu.

Auch der DJ wurde belangt – wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung und Amtsanmaßung. Der Strafbefehl wurde erlassen, Teile des Verfahrens eingestellt. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, wurden keine Details zur Strafe veröffentlicht.

Zur Prävention erklärt die Stadtpolizei, Mitarbeitende würden vor dem Datenzugang umfassend sensibilisiert und regelmäßig geschult. Ob der DJ und sein verbeamteter Freund weiterhin Kontakt haben, bleibt offen.

Quelle: Tagesanzeiger

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