Sechs Jahre Gefängnis für bayrischen DJ

Symbolbild

Ein DJ aus Grafing wurde vom Landgericht München II wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 49-Jährige über ein Jahr hinweg immer wieder an einem damals 13-jährigen Mädchen vergangen hat. Der Mann hatte das Mädchen im Frühjahr 2023 auf einer Party kennengelernt.

Das Mädchen hatte auf dem 18. Geburtstag der Tochter des Angeklagten erstmals Kontakt zu ihm. Nach der Feier tauschten beide zunächst harmlose, später sexuelle Nachrichten.

Etwa drei Wochen nach dem ersten Kennenlernen kam es zu persönlichen Treffen, bei denen der DJ sein Opfer mehrfach vergewaltigte. In einem Fall konsumierte das Mädchen auf seine Veranlassung hin auch Cannabis.

Die Übergriffe zogen sich vom Frühjahr 2023 bis zum Sommer 2024 hin. Der Täter entwickelte dabei eine besonders manipulative Vorgehensweise: Er überzeugte das Mädchen, mit verbundenen Augen Sex mit angeblich fremden Männern zu haben, die er über das Internet kennengelernt habe.

Tatsächlich handelte es sich bei allen vermeintlich Unbekannten immer wieder um ihn selbst. Die Taten endeten erst, als sich das Mädchen an die Polizei wandte. Im Juni 2024 wurde der DJ festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Zu Prozessbeginn verweigerte der Angeklagte die Aussage. Erst nach rund zwei Wochen bestritt er alle Vorwürfe und behauptete, das Mädchen habe ihn sexuell bedrängt, er habe jedoch abgelehnt. Das Gericht hielt diese Darstellung für unglaubwürdig.

In der Urteilsbegründung machten die Richter deutlich, dass sie keinen Anlass sahen, dem Mädchen eine falsche Beschuldigung zu unterstellen. Die Beweisaufnahme bestätigte die Version des Opfers. Der Grafinger DJ wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden.

In den letzten Jahren ist es mehrfach zu ähnlichen Fällen gekommen. Unter dem Hashtag #TechnoMeToo wurde eine Reihe von Übergriffen innerhalb der Szene öffentlich gemacht.

Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt ein Fall aus Wien, bei dem ein bekannter DJ wegen Vergewaltigung zunächst zu einer teilbedingten Strafe verurteilt wurde. Nach Berufung wurde diese auf drei Jahre Haft erhöht.

Der Wiener DJ hatte eine Frau auf einer Clubtoilette vergewaltigt und weitere sexuell belästigt. Anfangs stritt er alle Vorwürfe ab und diffamierte das Opfer. Erst später legte er ein Geständnis ab.

Die Verurteilung erfolgte im März 2025. Dieser Fall war einer der Auslöser für eine breitere Diskussion über sexualisierte Gewalt im Nachtleben und im Umfeld elektronischer Musik. Auch dieser Fall wurde durch die #TechnoMeToo-Bewegung bekannt. Bereits im Vorjahr hatte die Initiative mutmaßliche Täter benannt.

Quelle: Merkur

Das könnte dich auch interessieren:

Enthauptung mit Kettensäge: Rätsel um verstorbenen Raver in Südtirol gelöst