
Nach der Tötung einer 21-Jährigen im Umfeld einer Technoparty in der Laußnitzer Heide hat das Landgericht Dresden entschieden, den jugendlichen Täter dauerhaft in die Psychiatrie einzuweisen.
Die Tat ereignete sich am 18. Mai 2025 in den frühen Morgenstunden. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 16 Jahre alt. Laut Gericht habe er im Zustand „absoluter Schuldunfähigkeit“ gehandelt.
Bereits im Januar berichteten wir über die mögliche Entscheidung des Gerichts. Nun ist es amtlich. In rechtlicher Hinsicht wurde die Tat als Totschlag eingeordnet, Mordmerkmale konnten nicht festgestellt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach Angaben der Kammer litt der Jugendliche an einer schweren psychischen Erkrankung und befand sich bereits vor der Tat in Behandlung. Diese Erkrankung sowie zusätzlicher Drogenkonsum hätten maßgeblich zu dem Geschehen beigetragen.
Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht betonte zudem ausdrücklich, dass keine Hinweise auf einen „Femizid“ vorliegen. Die Auswertung von Chatprotokollen, Bildmaterial und Zeugenaussagen habe keine Anhaltspunkte für eine geschlechtsspezifische Motivation ergeben.
Ursprung der Tat sei vielmehr die Erkrankung des Beschuldigten gewesen. Laut Anklage tötete der Jugendliche die 21-jährige Magdeburgerin mit einer Vielzahl von Messerstichen.
In unmittelbarer Nähe hatte in derselben Nacht eine illegale Technoparty stattgefunden, bei der zahlreiche Minderjährige anwesend waren und eine Vielzahl von Drogen konsumiert wurde. Die Leiche der Frau wurde am darauffolgenden Tag von Polizisten entdeckt.
Das Urteil sorgt für Unverständnis in der Familie der Getöteten sowie in der elektronischen Szene. „Das ist ein weiterer Tritt ins Gesicht“, schreibt der Vater des Opfers auf Instagram. „Wir sollen dieses Urteil akzeptieren, während wir seit fast einem Jahr mit einem Schmerz leben, den man nicht in Worte fassen kann.“
Was bleibt sei Wut. „Kein Mord. Kein Femizid. Diese Worte stehen jetzt im Raum. Für uns fühlen sie sich an wie die nächste Entwürdigung.“ Wenigstens in der Community trifft der trauernde Vater damit einen Nerv – und auf Unterstützung.
„Bei all der Ungerechtigkeit möchte ich gerne mal hervorheben wie unglaublich stark und berührend euer Kampf für Emma ist“, schreibt eine Followerin. Einer weitere Userin schreibt: „Dieses Urteil macht sprachlos und wütend zu gleich und dieses Versagen unseres Rechtssystems ist kaum zu ertragen.“
Auch einige DJs zeigen sich betroffen, u. a. Techno-DJ Jazzy sowie Shaleen, die den Fall als „Täterschutz“ bezeichnet. Sogar Distillery Leipzig meldet sich zu Wort: „Wir sehen Euch und Euren unfassbaren Kampf. Den ihr an so vielen Fronten führt. Danke fürs laut werden“
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