
10. April: Bei einer Technoparty in Bochum kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Gast und einem Security-Mitarbeiter. Der 41-jährige Besucher war im Vorfeld von der Veranstaltung verwiesen worden, verlange jedoch einen erneuten Einlass. Schließlich kam es zu einem hitzigen Streit, der mit Handgreiflichkeiten sowie einer Fixierung des Mannes endete. Was zunächst nach einem herkömmlichen Disput zwischen Türsteher und Besucher klingt, entwickelte sich kurze Zeit später zum Drama: Der vermeintliche Unruhestifter bekam offenbar keine Luft mehr und musste ins Krankenhaus gebracht werden, wo er nach mehrfacher Reanimation verstarb. Der Fall landete schließlich vor Gericht und dem Sicherheitsmann wurde seitens der Staatsanwalt vorgeworfen, das Opfer solange gewürgt zu haben, bis es erstickt sei. Jetzt wurde er freigesprochen.
Die Richter kamen am 16. Januar zu dem Entschluss, dass der Türsteher aus Notwehr gehandelt habe und entsprechend keinerlei Schuld am Tod des Opfers trage. Ein medizinisches Gutachten hatte außerdem ergeben, dass der Verstorbene stark übergewichtig, herzkrank und betrunken war, als er den Kampf mit dem Security-Mitarbeiter aufnahm. Zeugen hatten berichtet, dass der Mann zudem Frauen im Bochumer Ruhrcongress belästigt hatte und entsprechend des Platzes verwiesen worden war. Andere Zeugenaussagen hingegen belasteten wiederum den Türsteher schwer. So hatte der Veranstalter der Party zu Protokoll gegeben, dass er das Opfer habe sagen hören, dass es keine Luft bekomme und zudem im Gesicht dunkel angelaufen sei. Weitere Beobachter der Situation widersprachen ihm allerdings.
Die Verteidigung des Angeklagten hatte beim Prozess auch Einblicke in dessen Gefühlswelt gegeben: „Es lässt ihn absolut nicht kalt und unabhängig von einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit lebt er damit, dass durch sein Zutun, wie auch immer sich das darstellt, ein Mann zu Tode gekommen ist. Er selber ist seit dem Vorfall auch in psychologischer Behandlung“, erklärte Rechtsanwalt Michael Emde.
Quelle: Tagesschau
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