U60311: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Türsteher auf

U60311

Ganz offiziell ist es noch nicht, doch der Sprecher des Landgerichts Frankfurt, Klaus Wiens, verkündete, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts zu großen Teilen aufhebt und bestätigte damit einer Meldung der Bild-Zeitung. Allerdings hat eine Sprecherin des BHGs auf Anfrage diese Entscheidung noch nicht bestätigt.
Entscheidend bei der Begründung es Bundesgerichtshofes: Der Tötungsvorsatz konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Ostermontag 2011 wurde der 31-jährige Brite John Lee Heath von einem der drei Angeklagten im Zuge eines Tumultes, an dem er gar nicht beteiligt war, angegrifen, woraufhin sich dieser wehrte und schließlich von den drei Türstehern letztlich zu Tode geprügelt wurde. Heath verstarb zwei Tage nach den Ereignissen im Krankenhaus. Der Prozess wird dann wohl komplett neu aufgerollt.
Das U60311 musste Anfang 2013 aufgrund einer Mitte 2012 verkündeten Insolvenz endgültig seine Pforten schließen.

Das Frankfurter Landgericht hatte im September 2012 drei Türsteher des inzwischen wegen Insolvenz geschlossenen Techno-Clubs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, einen vierten außerdem zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Das Urteil lautete auf gemeinschaftlichen Totschlag.

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Quelle: hr-online.de