UMF: Ticketkäufer sehen sich um ihr Geld betrogen und reichen Sammelklage ein

Das Ultra Music Festival gehört zu den ganz großen Kalibern im Bereich der elektronischen Tanzmusik-Veranstaltungen. An drei Tagen versammeln sich in Miami hunderttausende Raver und zahlreiche internationale Top-DJs, um bei Tag und Nacht zu feiern und zu tanzen.

Im Jahr 2020 findet das Spektakel aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt. Derweil sehen sich die Veranstalter nun zusätzlich mit einem aufkeimenden Rechtsstreit konfrontiert. Der Grund: Ticketbesitzern ist es nicht möglich, eine Rückerstattung des Kaufpreises zu erhalten. Dieser Fakt stieß vielen Fans offenbar auf Unmut und resultierte jetzt in einer Sammelklage gegen das Festival.

Die Veranstalter versprachen den Ticketkäufern nach Bekanntgabe der Festival-Absage, dass die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für die beiden Ausgaben der Folgejahre behalten würde und stellten außerdem diverse Rabatt-Pakete auf Merchandise-Artikel in Aussicht. Das Verlangen nach der Rückerstattung des Kaufpreises war bei der Mehrheit jedoch so stark, dass am 2. Juni eine Sammelklage beim US-Bezirksgericht in Florida einging. Das Verwehren der Rückerstattung sei demnach nicht rechtens.

Die Aussichten auf einen Schadensersatz sind dem Anschein nach allerdings äußerst mau. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ultra Music Festivals liest sich, dass sich die Verantwortlichen bei einer Absage der Veranstaltung aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, das Recht vorbehalten, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob eine Rückerstattung gewährleistet wird.

Auch Victoria Pepe, angehende Juristin, ist der Meinung, dass die Erfolgsaussichten vor Gericht schwindend gering sind: „Jedes Mal, wenn Sie ein Ticket kaufen, schließen Sie einen Vertrag ab. Das Unternehmen kann die Bedingungen und Konditionen dabei entweder auf der Rückseite des Tickets oder im Anhang der E-Mail-Quittung angeben. Leider werden die Personen, die im Rahmen der Sammelklage Schadenersatz fordern, nur schwer beweisen können, dass diese im Geschäftsverkehr häufig verwendeten Musterverträge nicht durchsetzbar sind.“

Joe Sauder, der die Kläger vertretende Anwalt, ließ hingegen verlauten: „Wir verstehen, dass die COVID-19-Pandemie jeden Teil der Weltwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen hat, aber wir glauben nicht, dass dies dem Ultra Music Festival das Recht gibt, die Last dieser außergewöhnlichen Krise auf seine Kunden abzuwälzen, die in einigen Fällen Hunderte von Dollar für die Teilnahme an diesem Festival bezahlt haben […].“

Bis der Fall endgültig geklärt ist, wird es wohl noch einige Zeit dauern.

 

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Quelle: Weraveyou