Der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham und die Gruppe Kraftwerk befinden sich bereits seit Jahren in einem Rechtsstreit. Grund der Unstimmigkeiten ist eine mögliche Urheberrechtsverletzung von Seiten Pelhams. Dabei geht es um einen zweisekündigen Schnipsel, den Pelham aus einem Kraftwerk-Track kopierte und für die Sängerin Sabrina Setlur verarbeitete. Während Kraftwerk eine Verletzung des Urheberrechts beklagt, beruft Pelham sich auf die künstlerische Freiheit. Wie nun bekannt wurde, werden die Diskrepanzen zwischen den beiden Parteien wohl endlich ein Ende finden: der Bundesgerichtshof (BGH) will nun ein endgültiges Urteil fällen, nachdem der Fall bereits 2004, 2016 und 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof verhandelt worden war.
Angefangen hat es alles im Jahre 1997. Das Duo 3P (Moses Pelham und Martin Haas) feierte mit ihrer Single „Nur Mir“ einen großen Erfolg. Für den Track verwendeten sie unter anderem einen zweisekündigen Ausschnitt des Kraftwerk-Titels „Metall auf Metall“, der sich über weite Strecken von „Nur Mir“ erstreckt. Dass ihnen diese zwei Sekunden einen jahrelangen Rechtsstreit einbringen würde, ahnten Pelham und Haas damals wohl noch nicht.
2004 wurde dann erstmals ein Ergebnis vor Gericht verkündet, das sich zugunsten von Kraftwerk auswirkte. 12 Jahre später erfolgte dann plötzlich eine überraschende Kehrtwende, da das Bundesverfassungsgericht das Argumente der Kunstfreiheit einbrachte. Ein klares Urteil konnte allerdings nicht gefällt werden, so dass sich der Fall noch drei weitere Jahre aufschob. Letztlich landete die Angelegenheit dann vor dem europäischen Gerichtshof, der eine Entscheidung zugunsten Pelhams bekannt gab. Die Begründung: Das Samplen fremden Materials sei zwar eine Urheberrechtsverletzung, jedoch treffe dies nicht zu, wenn die Sound-Elemente in einer verfremdeten Form verwendet werden würden.
Kraftwerk gab jedoch weiterhin nicht auf und fechtete das Urteil weiter an, so dass die Angelegenheit nun endgültig (?) vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden soll.
Wir sind gespannt, ob dieser äußerst zähe Rechtsstreit nun tatsächlich ein Ende finden wird.
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